Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Irrenhaus Deutschland: Transfrau besteht auf Sonderklo im Gericht

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Im Irrenhaus Deutschland steppt der Bär mal wieder im Kettenhemd: Das Landgericht Frankfurt/M. verhandelt über die Rechte einer Transfrau – und wird von deren Anwälten offiziell darum ersucht, für geschlechtsneutrale Toiletten am Verhandlungsort zu sorgen. Der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der das beklagte Portal NiUS vertritt, kann es nicht fassen: Dass die Anwälte der Transfrau mit Penis das Gericht auffordern, für eine neutrale Bedürfnisanstalt zu sorgen, zeigt, wie von allen guten Geistern verlassen diese Leute sind. Es ist auch eine Geringschätzung gegenüber den Richtern. Bitte auch 3-lagiges Klopapier!“, schrieb Steinhöfel auf X.

In dem Rechtsstreit geht es um einen gebürtigen Mann, der Zutritt zu einem Frauen-Fitnessstudio begehrt hatte, aber abgewiesen und deswegen von der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman unterstützt wurde. Die Transfrau hatte ihren Personenstand ändern, sich aber nicht umoperieren lassen.

Bereits im Juli 2024 hatte das Landgericht der Klage der Transfrau überwiegend stattgegeben. Das Gericht befand unter anderem, dass die „Klägerin“ durch Bezeichnungen wie „Herr Transfrau“ in ihrer Menschenwürde angegriffen worden sei. Später hob das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung wieder auf, weil sie dem Anwalt von Nius nicht rechtzeitig zugegangen war – ein Formfehler. Jetzt also der zweite Akt in dieser Posse!

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