Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schwarz-rotes Chaos um Richterwahl: Wie geht es weiter?

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Fest steht: Die von der SPD vorgeschlagene ultralinke Juristin Frauke Brosius-Gersdorf wird bis auf weiteres nicht zur Verfassungsrichterin gewählt. Die Wahl aller geplanten drei Neubesetzungen in Karlsruhe ist vertagt. Dabei hat der Bundestag aber klar geregelte Fristen zu beachten. Wie geht es weiter?

Die Union hat nach einer turbulenten Fraktions-Sondersitzung die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin gestoppt. Hintergrund sollen jetzt Plagiatsvorwürfe gegen die Potsdamer Rechtsprofessorin sein. Zuvor hatte es aus den Reihen der CDU/CSU aber auch Kritik wegen ihrer Haltung zum Thema Abtreibung gegeben.

Auch die geplanten Wahlen des Unionskandidaten Günter Spinner und der von der SPD nominierten Klima-Ideologin Ann-Katrin Kaufhold zu Verfassungsrichtern wurde am Freitag (11. Juli) von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages genommen. Damit stellt sich die Frage nach dem weiteren Fortgang im Koalitions-Chaos.

An der Ausgangslage hat sich nichts geändert: Für die geheime Richterwahl ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen im Parlament erforderlich. Wie viel Zeit der Bundestag jetzt hat, um die Richterstellen in Karlsruhe zu besetzen, hängt zunächst davon ab, wann die Amtszeiten der bisherigen Richter abgelaufen sind.

Am längsten wartet bereits Bundesverfassungsrichter Josef Christ auf seinen Ruhestand. Seine Amtszeit endete bereits im November 2024. Die Union hatte für seine Nachfolge in der vergangenen Wahlperiode Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller vorgeschlagen – den die „Grünen“ ablehnten. Vor der Bundestagswahl kam es deshalb zu keiner Einigung im Parlament.

Im Mai beschloss das Bundesverfassungsgericht selbst eine Vorschlagsliste, an deren Spitze Bundesarbeitsrichter Günter Spinner stand. Diesen Vorschlag hat die Union später übernommen. Mit Eingang der Liste beim Deutschen Bundestag am 23. Mai begann eine Dreimonatsfrist. Bedeutet: Nach deren Ablauf Ende August entscheidet der BUNDESRAT anstelle des Bundestages über die Nachfolge von Christ, sofern es keine Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause gibt. Denn die nächste reguläre Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause findet erst ab dem 8. September statt.

Dies hat auch Folgen für die Nachfolge der linksgrünen Verfassungsrichterin Doris König: Für ihren Richterplatz hatte die SPD Frauke Brosius-Gersdorf vorgeschlagen. Königs Amtszeit endete am 30. Juni. Die Wahl für ihre Nachfolge müsste gleichfalls spätestens bis Ende August im Bundestag stattfinden. Hier dürfte es jetzt ebenfalls darauf hinauslaufen, dass Karlsruhe mehrheitsfähige Personalvorschläge machen soll, wodurch sich die Frist verlängert. Solche Bitten an das Bundesverfassungsgericht gab es in der Vergangenheit häufiger, wenn sich die Politik nicht einigen konnte.

Sollte das Bundesverfassungsgericht auch für die König-Nachfolge eine Liste mit Richternamen nach Berlin schicken, beginnt wieder eine Dreimonatsfrist: Diese würde auf jeden Fall bis in die Adventszeit reichen – erst danach wäre der Bundesrat am Zug.

Noch mehr Zeit besteht bei der Nachfolge von Ulrich Maidowski, für dessen Richteramt die SPD die Klima-Ideologin und Linksaktivistin Ann-Katrin Kaufhold vorgeschlagen hat: Seine Amtszeit endet erst am 30. September.

Egal, wie es weitergeht: Auf jeden Fall sind die bisherigen Richter verpflichtet, bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt zu bleiben.

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