Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Auch Schwarz-Rot ist grün: Mindestabstand bei Windkraftwerken vor dem Aus

Die Grünen als Partei mögen zwar nicht mehr in der Bundesregierung sitzen, doch die Klimawahn-Ideologie hat längst auch die Union und die SPD erfasst. Ein weiteres Beispiel dafür ist das bevorstehende Ende des Mindestabstandes von Windkraftwerken zu Wohngebieten. Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie schießt Berlin übers Ziel hinaus.

Wer dachte, dass mit dem Rausflug der Grünen aus der Bundesregierung etwas mehr Augenmaß und Verstand in Sachen “Klimapolitik” in Deutschland einkehren würde, wird wieder einmal des Besseren belehrt. Denn auch Schwarz-Rot beharrt weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftwerke zur unkontrollierbaren und wetterabhängigen Stromerzeugung. Dafür soll nun auch der Mindestabstand zu Wohngebieten fallen.

Es reicht offensichtlich nicht, die natürlichen Landschaften mit diesen Monstren zu verschandeln – auch die Bürger sollen künftig die Dauerbeschallung mit den niederfrequenten Tönen der Windturbinen belästigt werden. Denn der Gesetzesentwurf (welcher sicherlich auf Zustimmung bei den Grünen und Teilen der Linken stoßen dürfte) sieht vor, den Bundesländern zentrale Steuerungsbefugnisse zu entziehen.

So dürfen die Kommunen entsprechend der Gesetzesvorlage künftig auch außerhalb der definierten Vorranggebiete Windkraftprojekte durchsetzen – und das so lange, bis das vom Bund vorgegebene Flächenziel von zwei Prozent der Landesfläche erreicht wurde. Ein Schritt, der jedoch beispielsweise in Schleswig-Holstein auf Kritik stößt. Denn dieses Gesetz würde einen “Wildwuchs” an Windkraftanlagen ermöglichen und den Bau dieser Kraftwerke selbst in bislang geschützten Zonen ermöglichen.

Zwar können die Kommunen auch schon jetzt außerhalb der aktuellen Vorranggebiete solche Anlagen aufstellen lassen, wenn diese im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens in Sachen anderweitiger Nutzung für in Ordnung befunden werden. Doch anstelle der Mindestabstände von 800 bis 1000 Metern zu Wohnsiedlungen und 400 Metern zu Splittersiedlungen würden laut diesem Gesetz künftig nur mehr die geringeren Abstände des Baurechts und der gesetzliche Lärmschutz selbst die Grenzen ziehen.

Die Bundesregierung selbst begründet diesen Schritt mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie für den Ausbau der Windenergie an Land. Doch wie so oft, wenn Eurokraten und weltfremde Politiker neue Regulierungen und Vorgaben beschließen, decken sich diese nicht mit den Interessen der Bevölkerung.

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