Der neue §28b Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, das sogenannte Notbremsengesetz, hat bereits vor seinem Inkrafttreten massiven Widerspruch erfahren. Dennoch wurde es durchgedrückt und ist geeignet, diktatorische Maßnahmen unbefristet willkürlich und beliebig weiterhin zu verhängen. Doch ist das wirklich unabwendbar? Hören Sie, was Rechtsanwalt Alexander Bredereck dazu meint.
Notbremsengesetz §28b: Ohne Not ungebremst in den Ruin!
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