Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Internationaler Gerichtshof: Klimawandel sei eine „existenzielle Bedrohung“

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Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat ein erstes Gutachten zur sogenannten Klimapolitik vorgelegt. „Treibhausgas-Emissionen werden eindeutig durch menschliche Aktivitäten verursacht, die nicht territorial begrenzt sind“, sagte Richter Yuji Iwasawa. Er betonte, dass der Klimawandel eine „existenzielle Bedrohung“ darstelle.

Bei Verlesung des Urteils war eine abschließende Einschätzung noch nicht bekannt. Das nicht bindende Urteil dürfte aber die Klimahysterie weiter anheizen und weltweit Folgen haben, sagen Experten. Hinter dem Gutachten des höchsten UNO-Gerichts steht die Frage, ob große Treibhausgasverursacher rechtliche Konsequenzen ihres „klimaschädlichen“ Vorgehens fürchten müssen – und wenn ja, welche.

Veranlasst hat das Gutachten der kleine Südpazifik-Staat Vanuatu. Der besonders stark von den Folgen der Erderwärmung betroffene Inselstaat hatte den IGH zu einer Stellungnahme bezüglich der Pflicht von Staaten aufgerufen, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern.

Das erste IGH-Gutachten zur Klimapolitik reiht sich ein in die zunehmende Befassung von Gerichten in aller Welt mit der Erderwärmung. Schon jetzt dürfte feststehen: Für den organisierten Klimaschwindel ist das IGH-Gutachten unbezahlbar! Eine ausführliche Analyse zum Thema lesen Sie morgen im Deutschland-Kurier.

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