Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wer darf noch hassen? Die Meinungswillkür der Justiz

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Wer darf noch hassen? Die Meinungswillkür der Justiz

Der deutsche Staat ist ein merkwürdiger Staat. Den einen Hass verfolgt er mit Hausdurchsuchungen, den anderen Hass belohnt er mit Zwangsfinanzierung, wie der Fall des Politikclowns El Hotzo zeigt.

von Ben Brechten

In der letzten Woche wurde El Hotzo freigesprochen. Vor Gericht stand er wegen zwei Tweets über das Attentat auf Donald Trump im Sommer 2024. „Leider knapp verpasst“, fiel dem Politikclown damals zu den Schüssen auf Trump ein. Und weiter: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen des Verdachts auf „Belohnung und Billigung von Straftaten“. Das Amtsgericht sah darin jedoch „straflose Satire“ und keine Gefährdung des öffentlichen Friedens. Über „gute und schlechte Meinungen“ müsse man sich streiten können, so die Richterin Andrea Wilms.

Hocherfreulicher Sieg für die Meinungsfreiheit

Der Freispruch ist zwar ein hocherfreulicher Sieg für die Meinungsfreiheit, er offenbart aber zeitgleich die Meinungswillkür der deutschen Justiz. Schon die scheinbar beliebige Unterscheidung zwischen Satire und Meinung ist problematisch. Als der Chefredakteur des Deutschlandkurier Nancy Faeser ein Schild mit „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hochhalten ließ, erkannte das deutsche Justizsystem darin keine offensichtliche Satire, sondern ein strafbares Handeln. Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung waren das Ergebnis.

Das kann man eigentlich niemandem rational erklären. Wer soll verstehen können, dass linke Tötungsfantasien Satire sind, aber rechte Petitessen zu Freiheitsstrafen führen? In einem Rechtsstaat kann sich entweder jeder auf Satire berufen oder niemand, sonst ist es kein richtiger Rechtsstaat. Abgesehen von der Satirefrage ist es relativ unvorstellbar, dass ein rechter Comedian nach einem Attentat auf einen linken Kanzler- oder Präsidentschaftskandidaten „Leider verpasst, ich finde es absolut fantastisch, wenn Kommunisten sterben“ schreiben könnte und ohne eine deftige Strafe davon käme. Die Justiz scheint mindestens mit zweierlei Maß zu messen.

Nachvollziehbarkeit ist elementares Merkmal des Rechtsstaates

Das Problem daran sollte klar sein: Ein elementares Merkmal des Rechtsstaates ist dessen Nachvollziehbarkeit. Natürlich können Normalbürger – und selbst Anwälte – niemals alle Feinheiten der Gesetze durchdringen, aber die Gesetze sollten in ihrer Gesamtheit so einleuchtend sein, dass jeder sie befolgen kann und jeder weiß, wo die Grenzen sind. Besonders wichtig ist diese Nachvollziehbarkeit bei dem wichtigsten Grundrecht der Menschheitsgeschichte, nämlich dem Recht auf Meinungsfreiheit.

Der einzelne Bürger muss sicher sein können, ob seine Satire, ob seine geäußerte Wut, ob seine deftige Kritik an Personen illegal oder legal ist. Er hat ein Menschenrecht auf Satire, auf beißende Kritik – auch auf Wut, Zorn und sogar auf Hass. Wird dieses Menschenrecht aber zu einem Spielball des meinungsängstlichen Gesetzgebers, der willkürlichen Staatsanwaltschaften und der überforderten Gerichte, handeln Millionen Menschen nach der staatlichen Botschaft: Es ist besser, nicht zu reden, als falsch zu reden. Dieser Zustand ist in Deutschland mittlerweile erreicht. Die Mehrheit der Journalisten und Politiker scheint das auch genau so zu wollen, anders lässt sich die fehlende Kritik an der allgegenwärtigen Willkür nicht erklären.

Als ein Internetnutzer im Mai 2021 den Hamburger Innensenator aus Ärger über dessen heuchlerische Coronapolitik „Pimmel“ nannte, stellte Grote einen Strafantrag, der zu einer Wohnungsdurchsuchung führte. Ein Jahr später wurde das Verfahren eingestellt, die Wohnungsdurchsuchung stellte sich als rechtswidrig heraus. Das kann eigentlich niemanden überraschen, schließlich ist die Unverletzlichkeit der Wohnung ein Grundrecht, das ein normaler Rechtsstaat niemals wegen einer Grundschulbeleidigung verletzen würde. Dem Angezeigten bringt die Verfahrenseinstellung leider wenig, mit der übergriffigen und einschüchternden Wohnungsdurchsuchung bekam er ja schon direkt am Anfang seine Strafe. Er wird in Zukunft wohl lieber schweigen als reden.

Fängt der Staat an, Hass zu verfolgen, kann er nur willkürlich handeln

Es gibt etliche dieser Beispiele. Bemerkenswert ist, wofür es keine Hausdurchsuchungen oder Gerichtsverfahren gibt. Ungeimpfte konnten ohne jede Konsequenz von führenden Politikern als Terroristen bezeichnet werden oder von Sarah Bosetti im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem Blinddarm verglichen werden, der entfernt werden könne. Sawsan Chebli kann Israel den Bau von Konzentrationslagern, eine infame Verharmlosung der Shoah, vorwerfen und erfährt keine Konsequenzen. Man muss sich nichts vormachen, Hass ist in der politischen Auseinandersetzung Alltag. War immer so, ist so, wird so bleiben.

Fängt der Staat an, Hass zu verfolgen, kann er nur willkürlich handeln, weil er keine Kapazitäten hat, um alle Verdächtigen zu verfolgen. Ich schreibe wöchentlich circa 35.000 Zeichen über Politik in Kolumnen und Tweets. Das ist mehr als die meisten – und trotzdem verstehe ich nicht genau, ab wann eine Meinung oder bestimmte Wörter strafbar sein könnten. Ich kann nicht schlüssig erklären, warum die eine Wortaneinanderreihung legal und die andere illegal ist. Ich kann nicht begreifen, warum die eine These zu einer Hausdurchsuchung und die andere These zu Auftritten bei ARD und ZDF führt. Mir erschließt es sich nicht, warum der eine Hass als Satire durchgeht und der andere Hass zu einer Geldstrafe führt. Auch ist es mir schleierhaft, warum Hetze im Bundestag höchstens zu einem Ordnungsruf führt, aber ein übellauniger 50-Follower-Tweet als Bedrohung für die Demokratie gilt und die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft.

Worte dürfen nicht zu Gerichtsverfahren führen

Mag sein, dass es ein paar kluge Menschen gibt, die das durchschauen. Wenn jedoch nicht einmal jemand, der wöchentlich 35.000 Zeichen schreibt, das System versteht – wie soll es dann der durchschnittliche Bürger können? Dieser Zustand ist ein Symptom der staatlichen Willkür, der mangelhaft abgesicherten Meinungsfreiheit, eines infantilen Staates, der ernsthaft der Auffassung ist, dass verletzte Gefühle einen Platz vor Gericht haben und einer pubertären Demokratie.

Abseits von wirklich üblen Sachverhalten wie Morddrohungen und übler Nachrede dürfen Worte einfach nicht zu Gerichtsverfahren führen. El Hotzo soll sich freuen dürfen, wenn Menschen sterben. Politiker müssten Beleidigungen ertragen. „From the river to the sea“ als widerlichste, meist genozidal motivierte Meinungsäußerung gegen Juden sollte genauso legal sein wie Hass und Hetze von Christen gegen Muslime oder von Muslimen gegen Christen. Eine freie Gesellschaft muss Hass aushalten.

Das wäre auch für das Justizsystem und die Polizei besser. Mitarbeiter von Justiz und Polizei beklagen ständig ihre Überlastung, aber kaum jemand von ihnen kommt auf die Idee, zu fordern, dass der Staat endlich seine Prioritäten ändert. Keine Hausdurchsuchungen, keine Gerichtsverfahren mehr wegen unschöner Worte. Dafür Konzentration auf die über 170.000 offenen Haftbefehle und fast eine Million unerledigte Verfahren bei den Staatsanwaltschaften. Das wäre doch mal etwas.

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