Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Woher kommt die Würde des Embryos?

Aktuell ist anlässlich der Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht wieder die Frage ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, ob die Abtreibung eines noch nicht geborenen Kindes erlaubt werden soll. Die Strafbarkeit nach § 218 StGB ist ja jetzt schon nach § 218a StGB1 bei Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen, unter Umständen sogar zweiundzwanzig Wochen nach der Empfängnis abgeschafft. Starke gesellschaftliche Kräfte fordern die völlige Beseitigung der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen, also ihre Legalisierung bis zur Geburt. Das bedeutet die Auffassung, dem ungeborenen Kind komme überhaupt noch keine Menschenwürde zu, die es davor schütze, wie eine Sache, ein Tier, behandelt zu werden. – Was liegt solchen Gedanken zugrunde?

Die aktuelle Situation

Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch (AfD) hatte sich in der Fragestunde des Bundestages vom 10.7.2025 mit folgender Frage direkt an Bundeskanzler Merz gewandt:
„Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist. Frau Brosius-Gersdorf hat gesagt, dass einem Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des § 218 StGB abstimmen wird?“
Darauf antwortete Friedrich Merz wörtlich:

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