Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Französischer Verfassungsrat schützt ausländische Gewaltverbrecher

Frankreich hat wieder einmal bewiesen, dass das Grundrecht, gefährliche Kriminelle im Land zu behalten, in Europa offenbar höher gewichtet wird als das Recht der eigenen Bürger auf Sicherheit. Selbst Schwerverbrecher müssen nun faktisch wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil man sie “nicht zu lange” in Sicherheitsgewahrsam halten darf.

Der jüngste Spruch des französischen Verfassungsrats, der eine Verlängerung der Administrativhaft für ausländische Mörder, Vergewaltiger und andere Schwerverbrecher von 90 auf 210 Tage als “unverhältnismäßig” und “verfassungswidrig” kassierte, ist ein Paradebeispiel für eine Justiz, die offensichtlich jeden Bezug zur Realität verloren hat. Während die Familien von Opfern mit ihrer Trauer leben müssen, diskutieren die Pariser Richter über “unnötige Härte” für Menschen, die selbst keinerlei Härte gescheut haben, um anderen das Leben zu nehmen oder zu zerstören.

Der Fall, der die Debatte befeuerte, könnte kaum klarer zeigen, worum es geht: Eine 19-jährige Studentin, Philippine Le Noir de Carlan, brutal ermordet von einem marokkanischen Wiederholungstäter, der bereits wegen Vergewaltigung verurteilt war und unter einem Ausweisungsbefehl stand. Eigentlich war er ein Kandidat für eine möglichst lückenlose Sicherungshaft, doch die damalige Gesetzeslage ließ ihn in Freiheit im Land herumspazieren – mit tödlichen Folgen. Innenminister Bruno Retailleau kritisierte: “Hätten wir dieses Gesetz gehabt, wäre Philippine noch am Leben.” Man könnte meinen, so ein Satz wiege in einer Demokratie schwerer als ein juristisches Feingefühl für den Komfort von Gewaltverbrechern.

Doch der Verfassungsrat sieht das anders. Dort gilt offenbar: besser zu riskieren, dass ein verurteilter Mörder wieder zuschlägt, als den “Verhältnismäßigkeitsgrundsatz” zu strapazieren. Dabei geht es hier nicht um irgendwelche Visumsüberzieher oder Menschen, die in bürokratische Fallen geraten sind. Die Gesetzesänderung war gezielt auf jene zugeschnitten, die nach ihrer Haftstrafe nicht nur illegal im Land sind, sondern wegen schwerster Straftaten verurteilt wurden – darunter Mord, Vergewaltigung, Folter oder schwere Drohungen. Genau die Leute also, von denen jeder gesunde Rechtsstaat sagen müsste: “Solange wir sie nicht loswerden können, bleiben sie hinter Gittern.”

Doch die Pariser Richter belehren das Volk: Solche “besonders langen” Haftzeiten seien nur für Terroristen zulässig, alles andere sei “nicht verhältnismäßig”. Als ob eine Vergewaltigung oder ein Mord nicht auch eine Form von Terror wäre. Gleichzeitig monierte der Rat, es fehle eine Pflicht zu “außergewöhnlichen Umständen” für eine verlängerte Haft, und dass auch Menschen mit Einreiseverbot für “weniger schwere” Delikte erfasst würden. Weniger schwer? Das Gesetz listet 16 präzise definierte Schwerstverbrechen auf. Da geht es nicht um geklaute Lollypops oder um urinieren in der Öffentlichkeit, sondern um Personen, die absichtlich anderen Menschen erheblichen Schaden zufügen.

Während Migrantenlobbyisten und linke Abgeordnete das Urteil als “Stopp einer sicherheitspolitischen Drift” feiern, werfen Abgeordnete der Rechten dem Rat vor, bewusst das Leben von Franzosen zu gefährden. Der Vorwurf ist berechtigt. Denn das Urteil zementiert einen Zustand ein, in dem Wiederholungstäter aus dem Ausland, für die kein Abschiebeziel bereitsteht, nach drei Monaten schlicht freikommen.

Das alles fügt sich in ein größeres Bild: Europa pflegt inzwischen eine Art juristischen Pazifismus gegenüber seinen eigenen Feinden im Inneren. Während man in das private Leben der eigenen Bürgern mit Überwachung, Kontrollgesetzen und dergleichen eingreift, werden importierte Gewalttäter unter dem Banner der “Grundrechte” vor einer angeblich “zu langen” Haft bewahrt. Die Realität draußen auf den Straßen – Messerattacken, Gruppenvergewaltigungen, Morde – wird in den gediegenen Sälen des Verfassungsrats zu einer Fußnote degradiert. Man fragt sich: Für wen definiert diese Justiz eigentlich das Recht? Für die Gesellschaft oder für deren gefährlichste Feinde?

Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass der französische Verfassungsrat mit diesem Urteil nicht die gesetzliche Ordnung im Land schützt, sondern den Schutz der Bevölkerung vor gewalttätigen Zuwanderern schwächt. Man kann sich jedenfalls schon mal darauf einstellen, dass die nächste Schlagzeile über ein weiteres Opfer der importierten Gewalt nur eine Frage der Zeit ist.

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