Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Asyl-Irrsinn: Jetzt klagen sich schon Einjährige nach Deutschland

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Asyl-Irrsinn: Jetzt klagen sich schon Einjährige nach Deutschland

Ein einjähriger Jordanier hat sich mithilfe der Migrationslobby und des Bundesverfassungsgerichts erfolgreich nach Deutschland geklagt. Die Richter erließen eine einstweilige Anordnung und erlaubten dem Kind trotz gravierender Sicherheitsbedenken die Einreise.

von Alexander Schwarz

sungsgericht (BVerfG) hat nun auch seinen Beitrag dazu geleistet, das deutsche Asylrecht noch lächerlicher zu machen. Per einstweiliger Anordnung entschied es, dass dem einjährigen Sohn eines jordanischen Paares die Rückkehr nach Deutschland nicht verweigert werden darf. Bei dessen Geburt hatten beide Eltern einen legalen Aufenthaltstitel in Deutschland. Über einen Antrag auf deren Verlängerung ist noch nicht entschieden, ebenso wenig wie über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Sohn. Im Sommer 2024 hielt die Familie sich in der jordanischen Heimat auf, bei der Rückreise nach Deutschland wurde nur dem Kind die Einreise verwehrt.

Ein daraufhin beantragtes Visum für das Kind wurde verweigert, weil Sicherheitsbedenken gegen den Vater und möglicherweise auch gegen die Mutter bestanden, wobei es unter anderem um Aktivitäten für das verbotene radikal-islamische „Samidoun“-Netzwerk ging. Über einen Anwalt erhob das Kind Verfassungsbeschwerde, zugleich wurde eine einstweilige Anordnung beantragt, um die Einreise zu ermöglichen und die Trennung des Kindes von seinen Eltern kurzfristig zu beenden.

Typisch für Absurdität des deutschen Asylrechts

Da das BVerfG beim Verbleib in Jordanien schwere Beeinträchtigungen für das Kind befürchtete, während der Aufenthalt in Deutschland bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über die Aufenthaltstitel der Eltern als weniger gewichtig einzuschätzen sei, erließ es die einstweilige Anordnung. Auf die (möglicherweise) bestehenden Sicherheitsbedenken in Bezug auf die Eltern des Kindes komme es hingegen nicht an.

Ein Paar, bei dem der Verdacht besteht, dass es einer verbotenen Organisation angehört und das ohne Schwierigkeiten in das Land ein- und ausreist, aus dem es angeblich fliehen und in Deutschland Zuflucht suchen muss, darf also in aller Ruhe weiter auf die Entscheidung über sein Aufenthaltsrecht warten, obwohl diese angesichts dieser Hintergründe längst abfällig beschieden sein müsste – und auch noch seinen Sohn nachholen, weil diesem in der Heimat der Eltern angeblich schwere Beeinträchtigungen drohen. Dieser gesamte Vorfall ist in seiner Absurdität typisch für das deutsche Asylrecht, das es mit seinen endlosen Möglichkeiten zu juristischen Winkelzügen und der Trägheit und Überlastung der Behörden unmöglich macht, rasche Entscheidungen im Sinne Deutschlands zu treffen. Solche Fälle sind Legion und bewirken das Migrationschaos, das dem Land längst über den Kopf gewachsen ist.


Detailliert und ohne Rücksicht auf die Denkverbote der Politischen Korrektheit beschreibt Bestsellerautor Udo Ulfkotte, wie Europa zu einer Kolonie des Islam wird. Und alle schauen zu – oder einfach nur weg. In unseren Städten entstehen Parallelwelten, in denen der Koran regiert. Unglaubliches geschieht in Deutschland, Österreich und vielen anderen europäischen Ländern. Doch darüber zu sprechen ist tabu.

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