Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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OB-Wahl Ludwigshafen: Gericht weist Eilantrag von AfD-Politiker Paul ab

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Der Versuch des AfD-Abgeordneten im Landtag von Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, doch noch an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilzunehmen, ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße lehnte seinen Eilantrag ab und verwies ihn auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren – eine schnelle Klärung vor der Wahl am 21. September wurde damit verhindert.

Bereits Anfang August hatte der Wahlausschuss Ludwigshafen Paul von der Kandidatur ausgeschlossen – mit dem Hinweis auf angebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue. Für das Gericht wiegt die „Beständigkeit von Wahlen“ offenbar schwerer als das Recht eines Bewerbers, überhaupt auf dem Wahlzettel zu stehen.

Paul bleibt nur der Weg der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Fakt ist: In der zweitgrößten Stadt des Landes dürfen die Bürger damit nicht frei über einen Kandidaten entscheiden, dessen Partei zuletzt bei der Bundestagswahl vor Ort stark abgeschnitten hatte.

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