Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Urteil des Landesgerichts Wien: Scharia gilt auch in Österreich!

Scharia-Recht kann auch in Österreich geltend gemacht werden: Das urteilte gerade das Landesgericht Wien. Zwei Mohammedaner in Wien schlossen einen Vertrag, wonach bei Streitereien ein islamisches Schiedsgericht nach Scharia-Recht entscheiden sollte. Dazu kam es dann auch. Einer der Männer wollte daraufhin gegen den Schiedsspruch vorgehen – doch das Landesgericht Wien erklärte ihn für rechtsgültig.

Der folgende Artikel erschien zuerst bei exxtra24.at:

Ein Urteil des Landesgerichts Wien sorgt derzeit für hitzige Debatten: Ein Schiedsspruch, der auf islamischem Recht (Scharia) basiert, wurde in Österreich als rechtsgültig anerkannt. Dies wirft Fragen über die Vereinbarkeit religiöser Rechtsnormen mit den Grundwerten des österreichischen Rechtssystems auf.

Der Fall im Detail

Wie die Tageszeitung Die Presse berichtet, ging es in dem Fall um eine Schiedsvereinbarung, in der sich ein Mann verpflichtete, islamische Rechtsnormen einzuhalten. Konkret entschied ein Schiedsgericht auf Basis der Scharia, dass der Mann eine Zahlung von 320.000 Euro leisten muss. Das Landesgericht Wien bestätigte diesen Schiedsspruch und erklärte ihn für rechtsgültig.

Entscheidend für das Gericht war dabei der formale Rahmen der Vereinbarung. Es betonte, dass die inhaltliche Übereinstimmung mit dem österreichischen Recht nicht geprüft wurde, solange das Ergebnis nicht gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts verstößt.

Kein Verstoß gegen Grundwerte

Das Gericht stellte klar, dass vermögensrechtliche Streitigkeiten auf Basis islamischen Rechts geregelt werden können, sofern die Ergebnisse nicht im Widerspruch zu den Grundwerten des österreichischen Rechts stehen. Die genaue Auslegung der Scharia wurde dabei nicht hinterfragt.

Reaktionen und Kritik

Das Urteil hat eine breite Diskussion ausgelöst. Kritiker befürchten, dass die Anerkennung religiöser Rechtsnormen die Trennung von Staat und Religion gefährden könnte. Sie warnen vor einer schleichenden Aufweichung des säkularen Rechtsstaats. Befürworter hingegen sehen in der Entscheidung eine Stärkung der Vertragsfreiheit und der Möglichkeit alternativer Streitbeilegung.

Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung?

Die Entscheidung des Landesgerichts Wien könnte als Präzedenzfall für zukünftige Fälle dienen, in denen religiöse Rechtsnormen in zivilrechtlichen Vereinbarungen eine Rolle spielen. Sie zeigt, wie komplex die Integration religiöser und kultureller Normen in ein säkulares Rechtssystem sein kann.

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