Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Klimadiktatur per Gericht: Freiheit, das war einmal

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 2021 festgestellt, dass nahezu jede Freiheitsbetätigung mit CO2-Emissionen verbunden sei und diese Freiheit irgendwann unterbunden werden müsse, um den Klimawandel aufzuhalten. Eine faszinierende Mischung aus Größenwahn und Zwangslagerphantasien. Wer das für einen deutschen Ausrutscher hält, der ignoriert die EU-Pläne zu digitaler Identität, digitaler Zentralbankwährung und digitaler Zensur. Schon während der Plandemie urteilte der österreichische Verfassungsgerichtshof ähnlich und rechtfertigte Zwangsmaßnahmen und Freiheitseinschränkungen durch die „Experten“ der Regierung. Die Herrschenden sind der Bürger überdrüssig.

Ein Kommentar von Chris Veber

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 24. März 2021, dass Freiheitsgebrauch, der direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sei („CO2 relevanter Freiheitsgebrauch“), verfassungsrechtlich nur noch hinnehmbar wäre, soweit er ins zulässige CO2-Budget passen würde, um den Klimawandel aufzuhalten. Was bedeutet, dass der Freiheitsgebrauch des Bürgers irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden muss, um den Klimawandel zu stoppen.

Solche Formulierungen legen nicht nur den Größenwahn der Verfasser offen, der Mensch würde das Klima lenken. Sie legen auch die juristische Grundlage für eine umfassende Kontrolle der Bürger, die alle Aspekte des Alltags diktiert und die Freiheit schlicht und ergreifend abschafft. Denn jede menschliche Handlung ist mit CO2-Emissionen verbunden. Das Leben an sich ist mit CO2-Emissionen verbunden.

Wer annimmt, dass dieser Wahnsinn nur Deutschland betrifft, der täuscht sich. Die europaweite digitale Identität soll ab 2026 für eine Teilnahme am Leben verpflichtend werden und ermöglicht eine zentrale Kontrolle aller Bürger über die Verknüpfung mit einer Wallet, welche alle Bürger bei allen Transaktionen identifiziert. Verknüpft mit der geplanten digitalen Zentralbankwährung – dem digitalen Euro – der programmierbar sein wird, erlaubt das unseren Regierungen, alle Zahlungen zu überwachen und bei Bedarf zu blockieren. Etwa bei „klimaschädlichem“ Verhalten. Oder wenn sie sich nicht boostern lassen.

Die umfassende Zensur via Digital Services Act wird die digitale Diktatur propagandamäßig unterstützen, da Plattformen alle Inhalte löschen müssen, die vom EU-Zentralkomitee als „schädlich“ eingestuft werden. Schon während der Plandemie manifestierte sich diese demokratiefeindliche Logik, als der österreichische Verfassungsgerichtshof alle von der Regierung verhängten Zwangsmaßnahmen, Verfassungsbrüche und Freiheitseinschränkungen als gerechtfertigt ansah, solange die von der Regierung bestellten „Experten“ diese forderten (ein Beispiel dafür hier: https://www.vfgh.gv.at/medien/Lockdown_Jaenner_2022.php).

Hier schließt sich der Kreis zum deutschen Klimaurteil, das sich ebenfalls auf vom Regime bestellte „Experten“ stützt, diesmal auf die Des Klimas™. Offensichtlich sind die Herrschenden endgültig der störenden Bürger überdrüssig geworden. In Unserer Demokratie™ dürfen die Bürger noch entscheiden, welche Farben der Regenbogenzebrastreifen haben soll. Alles andere ist als „CO2-relevanter Freiheitsgebrauch“ verboten.

Die EU-Pläne zu digitaler ID, CBDC und Zensur schaffen genau die Infrastruktur der Diktatur, welche jede Kritik ersticken und jedes Handeln kontrollieren soll. Wahlen werden irrelevant – wobei Zyniker jetzt schon die Wirksamkeit von Wahlen bezweifeln würden, die Politik regiert seit Jahren gegen den erklärten Willen des Souveräns. Wenn das Volk nicht rasch genug ausgetauscht, die Opposition nicht rasch genug verboten werden kann, dann diktieren eben von den Herrschenden ausgewählte „Experten“ und Richter die Politik. Die Grund- und Freiheitsrechte sehr flexibel im Sinne der Herrschenden interpretieren. Es bleibt die Frage, ob die Bürger ihre Entrechtung und Versklavung hinnehmen oder Widerstand leisten.

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