Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Oldenburg: AfD klagt erfolgreich gegen Ex-Polizeipräsident

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Der Polizeipräsident von Oldenburg, Johann Kühme, versuchte sich 2023 dem Zeitgeist und seinen Gönnern anzubiedern, indem er ganz offen Stellung gegen die AfD bezog (PI-NEWS berichtete).

„Hetze“ warf er der AfD unter anderem vor, weil sie die illegale Einwanderung als einzige Partei kritisch hinterfragte. Wäre er mit bestem Gewissen und auch noch Wissen Polizeipräsident gewesen, hätte er eine Anzeige wegen Volksverhetzung in Gang setzen können. Das tat er natürlich nicht, da das keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

Vielmehr warf er selbst der AfD plakativ Lügen und Hetze vor. Dass er damit das für Polizeibeamte geltende Neutralitätsgebot verletzte, hat der von Innenminister Boris Pistorius (SPD) damals ernannte Gesetzeshüter sozusagen nun amtlich per Gerichtsurteil verbrieft bekommen:

Kühme hatte in einem Interview mit der „Nordwest-Zeitung“ im August 2023 die AfD als Gefahr für die innere Sicherheit bezeichnet. Der AfD-Landesverband Niedersachsen hatte dagegen Klage eingereicht – und dieser ist nun am Montag teilweise stattgegeben worden.

Zwar habe er grundsätzlich das Recht gehabt, sich öffentlich zur inneren Sicherheit und zu Angriffen auf die Demokratie zu äußern, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Keiser bei der Urteilsverkündung am Montag. Allerdings seien ihm dabei wegen des Neutralitätsgebots rechtliche Grenzen gesetzt gewesen – diese habe er nicht immer eingehalten.

Die von Kühme in den Dreck gezogene Partei hat das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg mit Genugtuung aufgenommen. Stephan Bothe, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Niedersachsen, in einer Pressemitteilung: „Die AfD hat in allen wichtigen Punkten Recht bekommen. Ein großartiger Erfolg und ein enorm wichtiges Urteil. Es stärkt unsere Demokratie, aber auch die Rolle der Beamten. Als Staatsdiener kommt ihnen eine besondere Verantwortung zu. Sie ist nicht vereinbar mit faktenfreien, unverschämten Stammtischreden und Parteinahme für oder gegen einen politischen Mitbewerber.“

Ansgar Schledde, Vorsitzender der AfD-Niedersachsen, ergänzt: „In einem Interview zu behaupten, die AfD verbreite Lügen und manipuliere das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, war eine unverschämte Entgleisung. Damit wurden nicht nur die zahllosen Opfer von Straftaten verhöhnt, Kühme stieß damit auch den vielen Tausend Polizisten vor den Kopf, die tagtäglich mit der Realität auf unseren Straßen konfrontiert sind. Ihnen sei an dieser Stelle noch einmal unser Dank für ihren oft gefahrvollen Einsatz ausgesprochen.“

Jürgen Grüll, leitender Regierungsdirektor der Polizeidirektion Oldenburg, hat das Urteil allerdings immer noch nicht verstanden und ist auch nicht schlau aus ihm geworden. Störrisch verteidigte er umgehend im zitierten NDR-Bericht die Aussagen des ehemaligen Polizeipräsidenten von Oldenburg: Wenn eine Partei die Asylpolitik der letzten Jahre in Frage stellt, wie die AfD, dann sei das Hetze. Und Hetze gegen „Geflüchtete“ „wirke sich negativ auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung aus“. So der Experte in Sachen Sicherheit.

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