Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EP richtet Fonds zur „Entwicklung regulärer Migration“ ein

EU-Parlament beschließt zwei Fonds für Asyl- und Grenzpolitik

  • Asyl‑, Migrations- und Integrationsfonds: 9,88 Mrd. € zur Unterstützung der Asyl- und Migrationspolitik
  • Fonds für integrierte Grenzverwaltung: 6,24 Mrd. € für die Verwaltung der Außengrenzen unter Wahrung der Grundrechte

Die Mittel sollen helfen, die Migrationsströme zu steuern, die Integration von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern und das Grenzmanagement zu verbessern.

Der Asyl‑, Migrations- und Integrationsfonds 2021–2027 (9,88 Mrd. €) wird die gemeinsame Asylpolitik der EU stärken, die legale Migration im Einklang mit den Bedürfnissen der Mitgliedsstaaten entwickeln, die Integration von Drittstaatsangehörigen unterstützen und zur Bekämpfung der irregulären Migration beitragen. Auf Wunsch des Parlaments soll das Geld auch dazu dienen, die Mitgliedsstaaten dazu zu bewegen, die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden gerechter in der EU zu verteilen.

Weitere Informationen zu den Zielen, Prioritäten und Haushaltszuweisungen des nächsten AMIF finden Sie in der Pressemitteilung, die nach der Einigung mit dem Rat veröffentlicht wurde.

Mit einem Budget von 6,24 Milliarden Euro für sieben Jahre soll der Integrierte Grenzschutzfonds dazu beitragen, den Schutz der EU-Außengrenzen zu stärken und gleichzeitig die Einhaltung der Grundrechte zu gewährleisten. Der Fonds wird auch zu einer gemeinsamen, harmonisierten Visapolitik beitragen und Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Personen einführen, die in Europa ankommen, insbesondere für unbegleitete Kinder.

Lesen Sie hier mehr über die Hauptziele des Grenzinstruments und die Prioritäten des Parlaments hinsichtlich seiner Umsetzung.

Berichterstatterin Tanja Fajon (S&D, SL) sagte:

„Damit die Solidarität im Zentrum der europäischen Migrations- und Asylpolitik steht, brauchen wir zusätzliche Mittel, um sie zu unterstützen. Die heutige Entscheidung garantiert, dass die EU nicht nur in die Stärkung der Asylsysteme investiert, sondern auch in die faire Verteilung des Migrationsdrucks zwischen den Mitgliedsstaaten.

Was das Grenzmanagement angeht, so müssen die Grenzen der EU in Zukunft effizient, digital, human und sicher sein. Diese neuen Instrumente garantieren Fortschritte auf dem Weg zu diesem Ziel. Gemeinsam können wir die Grenz‑, Visa- und Asylpolitik wieder in Einklang mit unseren Menschenrechtsverpflichtungen bringen, insbesondere mit einer Aufstockung der Mittel für Such- und Rettungsmaßnahmen, um denjenigen zu helfen, die an Europas Grenzen ertrinken. Diese Investitionen werden nicht nur der europäischen Wirtschaft, sondern der gesamten Gesellschaft zugutekommen.“

Nächste Schritte

Nach der Genehmigung werden die Verordnungen über die Fonds im Amtsblatt veröffentlicht. Sie werden dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten.

Quelle: Europarl


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