Horst D. Deckert

Das Essen hat geschmeckt! Verfassungsrichter lehnen Befangenheitsantrag der AfD ab

Die Bundesverfassungsrichter, die nun über die Aussagen von Angela Merkel zur Thüringen-Wahl verhandeln, waren vor kurzem noch bei Merkel zum Essen im Bundeskanzleramt eingeladen. Der deshalb von der AfD eingereichte Befangenheitsantrag wurde nun – welch eine Überraschung – abgelehnt.

Zum Auftakt der Karlsruher Verhandlung über Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl haben die Verfassungsrichter ein vor knapp zwei Wochen eingereichtes Ablehnungsgesuch der AfD zurückgewiesen. Es sei offensichtlich unzulässig, da es auf eine „gänzlich ungeeignete Begründung“ gestützt sei, so die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, die ebenfalls beim illustren Abendessen an Merkels Tisch mit dabei saß.

Die AfD hatte ihren Befangenheitsantrag mit einem Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanzleramt mit gemeinsamem Abendessen am 30. Juni begründet. Die von der SPD-nominierte Verfassungsrichterin,  Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgericht begründet weiter, dass das Gericht nicht nur Teil der rechtsprechenden Gewalt, sondern zugleich auch oberstes Verfassungsorgan sei. Die angeblich regelmäßigen Treffen – die Kanzlereinladungen laufen gerade einmal im vierten Jahr, just nachdem Merkel ihren Günstling Harbarth im Verfassungsgericht untergebracht hatte –  sei – Achtung! „Ausdruck des Respekts zwischen diesen Organen“. (SB)

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