Horst D. Deckert

Spanien: Oberstes Verfassungsgericht hat bereits eine weitere Beschwerde auf dem Tisch

Der spanische Corona-Komödienstadel hat einiges zu bieten. Nachdem das oberste Verfassungsgericht den ersten «Alarmzustand», den die Zentralregierung am 14. März 2020 ausrief, in der vergangenen Woche als illegal und verfassungswidrig abgeurteilt hat, kommen noch mehr schlechte Nachrichten auf die links-sozialistische Regierungskoalition rund um Pedro Sánchez zu.

Auch das weitere «Pandemiemanagement» seiner Regierung könnte im Nachhinein gekippt werden. Wie die Zeitung La Razón kürzlich mitgeteilt hat, liegt beim Verfassungsgericht schon eine weitere Beschwerde auf dem Tisch. In diesem Fall werden sich die Richter mit dem zweiten «Alarmzustand» auseinandersetzen müssen. Dieser wurde im Oktober letzten Jahres für einen Zeitraum von sechs Monaten angeordnet.

Laut den von La Razón befragten Quellen sei der Bericht, für den der Richter Antonio Narváez verantwortlich ist, bereits weit fortgeschritten. Man hoffe darauf, dass das Plenum ihn nach der Rückkehr aus den Ferien debattieren könne. Was bedeuten würde, dass das Urteil noch vor Ende des Jahres veröffentlicht werden kann.

Wie La Razón kundtat, stehen die Chancen gut, dass auch der zweite «Alarmzustand» als verfassungswidrig eingestuft wird. Denn beim zweiten Lockdown haben Sánchez & Co. offenbar noch gröbere Rechtswidrigkeiten begangen.

Ähnliche Nachrichten