Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Spanien: Oberstes Verfassungsgericht hat bereits eine weitere Beschwerde auf dem Tisch

Der spanische Corona-Komödienstadel hat einiges zu bieten. Nachdem das oberste Verfassungsgericht den ersten «Alarmzustand», den die Zentralregierung am 14. März 2020 ausrief, in der vergangenen Woche als illegal und verfassungswidrig abgeurteilt hat, kommen noch mehr schlechte Nachrichten auf die links-sozialistische Regierungskoalition rund um Pedro Sánchez zu.

Auch das weitere «Pandemiemanagement» seiner Regierung könnte im Nachhinein gekippt werden. Wie die Zeitung La Razón kürzlich mitgeteilt hat, liegt beim Verfassungsgericht schon eine weitere Beschwerde auf dem Tisch. In diesem Fall werden sich die Richter mit dem zweiten «Alarmzustand» auseinandersetzen müssen. Dieser wurde im Oktober letzten Jahres für einen Zeitraum von sechs Monaten angeordnet.

Laut den von La Razón befragten Quellen sei der Bericht, für den der Richter Antonio Narváez verantwortlich ist, bereits weit fortgeschritten. Man hoffe darauf, dass das Plenum ihn nach der Rückkehr aus den Ferien debattieren könne. Was bedeuten würde, dass das Urteil noch vor Ende des Jahres veröffentlicht werden kann.

Wie La Razón kundtat, stehen die Chancen gut, dass auch der zweite «Alarmzustand» als verfassungswidrig eingestuft wird. Denn beim zweiten Lockdown haben Sánchez & Co. offenbar noch gröbere Rechtswidrigkeiten begangen.

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