Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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BGH: Wann darf Facebook Hassrede verbieten?

Wenn soziale Netzwerke wie Facebook in Zukunft die Äußerung eines Nutzers löschen und sein Konto sperren wollen, können sie das nicht über seinen Kopf hinweg tun. Sie müssen, wenn sie löschen, ihn zumindest nachträglich informieren. Wollen sie das Konto für eine gewissen Zeit sperren, müssen sie ihm das vorher mitteilen, Gelegenheit zur Stellungnahme geben und ihm dann auch noch auf die Stellungnahme antworten. Erst dann ist die Sperre erlaubt.

Damit hat der Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Zivilgericht, nicht entschieden, ob das eigentlich in Ordnung war, was die zwei Nutzer, die geklagt haben, veröffentlicht hatten. Beide hatten 2018 bei Facebook massive verbale Angriffe auf Migranten losgelassen. Facebook hatte die Posts gelöscht und beide jeweils für einen gewissen Zeitraum gesperrt. Grundsätzlich, so sagen die Bundesrichter, kann Facebook bestimmte Aussagen verbieten, selbst wenn sie noch nicht strafbar sind. Aber hier im konkreten Fall war darüber noch nicht zu entscheiden, weil klar war: Facebook hätte beide erstmal informieren und ihre Stellungnahme abwarten müssen, bevor es ihre Konten sperrt.

(Quelle)

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