Insgesamt 12 Demonstrations- und Versammlungsverbote, gerichtet gegen die Querdenken-Bewegung, hat die Berliner Polizei für das kommende Wochenende erlassen. Drei Eilanträge wurden bislang beim Verwaltungsgericht eingereicht. Einer davon von Michael Ballweg. Eine Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag wird für Freitagnachmittag erwartet.
Dem Verwaltungsgericht lägen inzwischen drei Eilanträge vor, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth dem Tagesspiegel am Freitagnachmittag mit. Über einen dieser Anträge wird das Gericht voraussichtlich am Nachmittag entscheiden. Zwei Eilanträge wurden dem Sprecher zufolge erst am Freitagmittag gestellt. Einen davon Eilanträge stellte demnach Michael Ballweg, Initiator der Gruppierung „Querdenken 71“ und Demoanmelder mit rund 22.500 Personen, teilt hierzu der Tagesspiegel mit.
Die Verbote beträfen laut der Polizei Versammlungen, deren Teilnehmer „wiederholt unter Beweis gestellt hätten, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz die Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden“, vermeldet hierzu Polizeisprecher Thilo Cablitz. Der Polizeisprecher stellt sich schützend vor die Schwulenparade Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Wochenende in Berlin. Hier tanzten und feierten Tausende – ebenfalls – wenn die Presse nicht anwesend war – ebenfalls dicht an dicht und ohne die Coronaschutzmaßnahmen einzuhalten, durch Berlin. Auch wenn es dort zu Verstößen kam, seien die gesetzlichen Regelungen jedoch weit überwiegend befolgt worden, fabuliert Cablitz.
Der linientreue Tagesspiegel erwähnt erstauntlicher Weise dann doch, es etliche Bilder gegeben habe, die Feiernden dicht gedrängt und dabei immer wieder auch ohne Maske zeigten. (SB)