Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bleiberecht für Illegale, Milliarden für EU-Erpresser Türkei: Beutestaat Deutschland

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„Immer zum maximalen Schaden Deutschlands“: auf diese simple Formel lässt sich die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und die höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung zum Thema bringen. Das maßgeblich von Deutschland orchestrierte, informelle EU-Flüchtlingsabkommen mit der Türkei wird vom Erdogan-Regime vorsätzlich mit Füßen getreten – worunter derzeit wieder einmal Griechenland als Erstaufnahmeland mit seinen Insellagern zu leiden hat. Am Ende trägt die Konsequenzen jedoch nur Deutschland. Von hier werden nicht einmal illegal eingereiste, bereits anderswo in der EU registrierte Asylbewerber zurückgeschickt; dafür sorgt unsere lupenreine Sabotagejustiz.

Was die Türkei derzeit betreibt, ist mustergültige Erpressung der EU: Trotz der gültigen Vereinbarung über die Rückführung von Mittelmeerflüchtlingen verlangt der wirtschaftlich gebeutelte Erdogan-Staat Milliardensummen von der EU. Das ist der Hauptgrund, warum sich auf den ägäischen Inseln weiterhin tausende Migranten aufhalten. Griechenland, das kurz vor Ausbruch der Corona-Krise schon einmal durch die Türkei an den Rand der politischen Destabilisierung gelangt war, weil Ankara zehntausende Flüchtlinge an die Landesgrenzen karren ließ und die Schleusen auch auf dem Landweg öffnen wollte, hat in seiner Verzweiflung ein weiteres Mal die EU-Kommission aufgefordert, die Türkei zur Rücknahme von abgewiesenen Asylbewerbern zu bewegen, wie „n-tv“ berichtet.

Es handelt sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um beträchtliche Massen, und sie nehmen weiter zu: Inzwischen stauen sich auf den griechischen Inseln 1908 abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich sofort von der Türkei zurückgenommen werden müssten. Seit März 2020 und unter dem fadenscheinigen Vorwand der Pandemie verweigert Erdogan diese Vertragserfüllung – „obwohl es längst Corona-Tests gibt, um bei der Rückführung Sicherheit zu gewährleisten„, wie die griechische Regierung beklagt. Die Türkei verlangt nun über die vereinbarten Vertragsleistungen hinaus zusätzliche Milliarden von Brüssel.

Milliarden für den Wort- und Vertragsbrecher vom Bosporus

Doch möglicherweise spielt hier noch eine andere Überlegung hinein: Erdogan weiß vermutlich ganz genau, dass er nur lange genug abwarten muss, dann nimmt Deutschland die abgelehnten Bewerber sowieso bei sich auf – entweder, indem sich diese aus dem Staub machen und über die Balkanroute, Weißrussland oder Schlepperorganisationen nach Deutschland gelangen, oder indem wahlkämpfende deutsche Elendstouristen der linksgrünen Fluchtlobby-Parteien die Insellager abklappern und humanitäre Aufnahmeversprechen abgeben, so wie zuletzt nach der erfolgreichen Moria-Brandstiftungsaktion vergangenen Herbst.

Und wer, selbst ohne Asylanspruch und Rechtsstatus, einmal seinen Fuß auf deutschen Boden gesetzt hat, der braucht nur zu wissen, wie er die Klaviatur der Verfolgtenlitanei spielen muss, um das übliche gutmenschliche Betroffenheitsgesülze in Gang zu setzen, an dessen Ende dann die „pragmatische“ Duldung steht. Im Zweifel sorgen dafür dann die deutschen Gerichte. So wie jetzt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster, das beschlossen hat, dass über Italien eingereiste Schutz- oder Asylsuchende „nicht ohne Weiteres dorthin zurückgeschickt werden“ können, wie der „Spiegel“ befriedigt schreibt – und zwar deshalb, weil die Richter in dem EU-Partnerland Italien die „ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ ausmachen. Mit solchen Gesinnungsurteilen wird der Weg in die völlige Auflösung des deutschen Sozial- und Rechtsstaats gebahnt, der seiner restlosen Übernutzung preisgegeben wird. (DM)

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