Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Verfassungsgerichtshof in Frankreich stellt fest: Impfpf­licht ist recht­mäßig

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Der Verfassungsgerichtshof in Frankreich, das französische Pendant zu Deutschlands linientreuem Bundesverfassungsgericht, hatte am Donnerstag die Corona-Impfpflicht beschlossen. Jedoch billigte das oberste Gericht nicht alles, was sich die Macron-Regierung an totalitären Ideen hat einfallen lassen.

Der französische Verfassungsgerichtshof nickte am Donnerstag eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal und die Ausweitung der Nachweispflicht ab. Somit kann die Macron-Regierung ihren Corona-Totalitarismus in großen Teilen ausleben. Wegen massiver Kritik rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige französiche Abgeordnete wandten sich an die Instanz.

Kritik übte der Verfassungsrat laut dem Portal lto etwa an einer geplanten Quarantänepflicht von zehn Tagen für – Achtung: „positiv Getestete“. Das Gericht befand, dass dies weder notwendig noch verhältnismäßig sei. Auch bestimmte berufliche Konsequenzen für Menschen, die etwa in Restaurants oder Museen arbeiten, ließ das Gericht durchfallen. Konkret geht es um Menschen, die an einem Ort arbeiten, an dem künftig ein Nachweis notwendig ist. Auch sie müssen diesen dann erbringen. Tun sie das nicht, kann das Konsequenzen haben. Dem Verfassungsrat zufolge dürfen befristete Verträge bei fehlendem Nachweis aber nicht vorzeitig beendet werden.

Frankreich steckt angeblich in einer „vierten Corona-Welle“. Innerhalb einer Woche sollen sich landesweit etwa 225 Menschen von 100 000 angesteckt haben. Wegen teils heftiger Kritik rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige Abgeordnete wandten sich an die Instanz.

In Deutschland kann aktuell abgewartet werden, bis ebenfalls eine Impfpflicht eingeführt wird. Wie in Frankreich dürfte es keine Frage sein, dass das Merkel-treue Bundesverfassungsgericht diese übergriffigen staatlichen Maßnahmen als verfassungkonform durchwinken wird. (SB)

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