Horst D. Deckert

Verfassungsgerichtshof in Frankreich stellt fest: Impfpf­licht ist recht­mäßig

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Der Verfassungsgerichtshof in Frankreich, das französische Pendant zu Deutschlands linientreuem Bundesverfassungsgericht, hatte am Donnerstag die Corona-Impfpflicht beschlossen. Jedoch billigte das oberste Gericht nicht alles, was sich die Macron-Regierung an totalitären Ideen hat einfallen lassen.

Der französische Verfassungsgerichtshof nickte am Donnerstag eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal und die Ausweitung der Nachweispflicht ab. Somit kann die Macron-Regierung ihren Corona-Totalitarismus in großen Teilen ausleben. Wegen massiver Kritik rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige französiche Abgeordnete wandten sich an die Instanz.

Kritik übte der Verfassungsrat laut dem Portal lto etwa an einer geplanten Quarantänepflicht von zehn Tagen für – Achtung: „positiv Getestete“. Das Gericht befand, dass dies weder notwendig noch verhältnismäßig sei. Auch bestimmte berufliche Konsequenzen für Menschen, die etwa in Restaurants oder Museen arbeiten, ließ das Gericht durchfallen. Konkret geht es um Menschen, die an einem Ort arbeiten, an dem künftig ein Nachweis notwendig ist. Auch sie müssen diesen dann erbringen. Tun sie das nicht, kann das Konsequenzen haben. Dem Verfassungsrat zufolge dürfen befristete Verträge bei fehlendem Nachweis aber nicht vorzeitig beendet werden.

Frankreich steckt angeblich in einer „vierten Corona-Welle“. Innerhalb einer Woche sollen sich landesweit etwa 225 Menschen von 100 000 angesteckt haben. Wegen teils heftiger Kritik rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige Abgeordnete wandten sich an die Instanz.

In Deutschland kann aktuell abgewartet werden, bis ebenfalls eine Impfpflicht eingeführt wird. Wie in Frankreich dürfte es keine Frage sein, dass das Merkel-treue Bundesverfassungsgericht diese übergriffigen staatlichen Maßnahmen als verfassungkonform durchwinken wird. (SB)

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