Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Eine Anfrage im Land Hessen ergab, dass bei 1,1 Mio. Tests in Schulen nur ca. 40 positiv waren

Impfpflicht? Impfnötigung! | Von Peter Haisenko (Zitat unten aus einem Schreiben von Rechtsanwalt Otto Brian an die Staatsanwaltschaft Stuttgart: „Anregung zur Aufnahme von Ermittlungen“)

„Im NOK gibt es nun die groteske Situation, dass bei einer Inzidenz von aktuell 0,7 Masken getragen werden müssen. Bei 144.000 Einwohnern entspricht das drei positiv getesteten Personen im gesamten Landkreis, von denen nicht bekannt ist, ob sie symptomfrei, falsch-positiv oder leicht erkrankt sind. Schwere Fälle gibt es derzeit nicht, was beweist, dass das Gesundheitssystem weit entfernt von einer besonderen Belastung ist. Die Bürger/innen werden hier an der Nase herum geführt. Die Regierung befindet sich in einem eklatanten Rechtsirrtum, da, wie oben ausgeführt, das Grundgesetz über allen deutschen Rechtsnormen steht. Die Verletzung von Grundrechtsnormen erfüllen per se noch keinen Straftatbestand, hat aber eine strafrechtliche Dimension, wo das Handeln einen solchen erfüllt. Genau das ist vorliegend der Fall. Die oben genannten Personen erfüllen mit ihrem Handeln den Straftatbestand des § 240 StGB (Nötigung) in Form des Absatzes 4 Ziff. 2. Hierfür ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren angedroht.

Die Staatskanzlei und die Ministerien sind mit hoch qualifizierten Juristen ausgestattet, sodass die oben benannten Personen sehr genau wissen, was sie tun und sich nicht auf einen unvermeidbaren Irrtum berufen können. Ihr Handeln ist als fortgesetzte vorsätzliche Nötigung in der erschwerten Form des Missbrauchs ihrer Stellung als Amtsträger einzuordnen.

Der Straftatbestand der Nötigung ist erfüllt, weil diejenigen, die die Maske in den vorgesehenen Fällen nicht tragen, rechtswidrig mit dem “empfindlichen Übel” der Androhung eines nicht geringen Bußgeldes genötigt werden, in Einschränkung ihres Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 GG die Maske aufzusetzen. Dabei ist auch an Körperverletzung zu denken, da das Tragen der Maske für längere Zeit nach Auffassung namhafter HNO-Fachärzte und anderer Experten gesundheitsschädlich sein kann.

Für die gleichzeitig unabhängig von einer Inzidenzschwelle durchgeführte wöchentlich zweimalige Testung von Schülerinnen und Schülern gilt im Prinzip das Gleiche wie bei den Masken. Hier kommt hinzu, dass die nun schon monatelang durchgeführten Tests beweisen, dass die Beteiligung der Kinder am Infektionsgeschehen marginal ist. Eine Anfrage im Land Hessen ergab, dass bei 1,1 Mio. Tests in Schulen nur ca. 40 positiv waren, wobei nicht gesagt wurde, ob überhaupt jemand Symptome hatte. Im NOK war nicht zu erfahren, welches Ergebnis die Schultests hatten. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand positiv war. Für eine Fortsetzung dieser Tests, die Millionen Euro kosten, gibt es keine vernünftige Erklärung. Da diese “Zwangstests” einen Eingriff in die in Art. 2 GG garantierten Grundrechte darstellen, liegt hier ebenfalls eine Nötigung im Amt vor. Das empfindliche Übel ist hier u.a. die Androhung, gesunde Kinder vom Präsenzunterricht auszuschließen.“

Dazu auch: Drei Expertenvideos zu Coronavirus, Coronaimpfungen und Coronapsychologie

Ähnliche Nachrichten