Horst D. Deckert

Eine Anfrage im Land Hessen ergab, dass bei 1,1 Mio. Tests in Schulen nur ca. 40 positiv waren

Impfpflicht? Impfnötigung! | Von Peter Haisenko (Zitat unten aus einem Schreiben von Rechtsanwalt Otto Brian an die Staatsanwaltschaft Stuttgart: „Anregung zur Aufnahme von Ermittlungen“)

„Im NOK gibt es nun die groteske Situation, dass bei einer Inzidenz von aktuell 0,7 Masken getragen werden müssen. Bei 144.000 Einwohnern entspricht das drei positiv getesteten Personen im gesamten Landkreis, von denen nicht bekannt ist, ob sie symptomfrei, falsch-positiv oder leicht erkrankt sind. Schwere Fälle gibt es derzeit nicht, was beweist, dass das Gesundheitssystem weit entfernt von einer besonderen Belastung ist. Die Bürger/innen werden hier an der Nase herum geführt. Die Regierung befindet sich in einem eklatanten Rechtsirrtum, da, wie oben ausgeführt, das Grundgesetz über allen deutschen Rechtsnormen steht. Die Verletzung von Grundrechtsnormen erfüllen per se noch keinen Straftatbestand, hat aber eine strafrechtliche Dimension, wo das Handeln einen solchen erfüllt. Genau das ist vorliegend der Fall. Die oben genannten Personen erfüllen mit ihrem Handeln den Straftatbestand des § 240 StGB (Nötigung) in Form des Absatzes 4 Ziff. 2. Hierfür ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren angedroht.

Die Staatskanzlei und die Ministerien sind mit hoch qualifizierten Juristen ausgestattet, sodass die oben benannten Personen sehr genau wissen, was sie tun und sich nicht auf einen unvermeidbaren Irrtum berufen können. Ihr Handeln ist als fortgesetzte vorsätzliche Nötigung in der erschwerten Form des Missbrauchs ihrer Stellung als Amtsträger einzuordnen.

Der Straftatbestand der Nötigung ist erfüllt, weil diejenigen, die die Maske in den vorgesehenen Fällen nicht tragen, rechtswidrig mit dem “empfindlichen Übel” der Androhung eines nicht geringen Bußgeldes genötigt werden, in Einschränkung ihres Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 GG die Maske aufzusetzen. Dabei ist auch an Körperverletzung zu denken, da das Tragen der Maske für längere Zeit nach Auffassung namhafter HNO-Fachärzte und anderer Experten gesundheitsschädlich sein kann.

Für die gleichzeitig unabhängig von einer Inzidenzschwelle durchgeführte wöchentlich zweimalige Testung von Schülerinnen und Schülern gilt im Prinzip das Gleiche wie bei den Masken. Hier kommt hinzu, dass die nun schon monatelang durchgeführten Tests beweisen, dass die Beteiligung der Kinder am Infektionsgeschehen marginal ist. Eine Anfrage im Land Hessen ergab, dass bei 1,1 Mio. Tests in Schulen nur ca. 40 positiv waren, wobei nicht gesagt wurde, ob überhaupt jemand Symptome hatte. Im NOK war nicht zu erfahren, welches Ergebnis die Schultests hatten. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand positiv war. Für eine Fortsetzung dieser Tests, die Millionen Euro kosten, gibt es keine vernünftige Erklärung. Da diese “Zwangstests” einen Eingriff in die in Art. 2 GG garantierten Grundrechte darstellen, liegt hier ebenfalls eine Nötigung im Amt vor. Das empfindliche Übel ist hier u.a. die Androhung, gesunde Kinder vom Präsenzunterricht auszuschließen.“

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