Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Totale Kontrolle: EU prüft Machbarkeit von zentralem Vermögensregister

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Die EU-Kraten in Brüssel wissen die aktuellen Krisen zu nutzen: Nicht nur, dass die Abschaffung des Bargeldes durch Obergrenzen maximal vorangetrieben wird. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) prüft aktuell die Machbarkeit eines zentralen Vermögensregisters. Angeblich um Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpften. In Wirklichkeit geht es jedoch um die totale Kontrolle, Überwachung und Enteignung der Bürger.

Hinter dem mit aller Macht aufrechterhaltenen Corona-Drama, vor der Gefahr einer neuen muslimischen Massenmigration – dieses Mal aus Afghanistan – bereitet die EU-Kommission den nächsten Schlag gegen den freien Bürger vor. Aktuell soll in Brüssel die Machbarkeit eines europäisches Vermögensregisters geprüft werden. „Die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen geht ambitionierten Schrittes voran“, weiß der Focus hierzu zu berichten. Nicht nur das die EU-Kommission mit dem „Green Deal“ bis 2050 den Klimawahnsinn unter dem Schlagwort „klimaneutral“ betreibt. Auch der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche will man – vordergründig – den Garaus machen und denkt deshalb über ein sogenanntes europäisches Vermögensregister nach. Dies will man in einer Machbarkeitsstudie prüfen lassen.

Bei benannter Studie soll geprüft werden, wie „die aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister usw.) verfügbaren Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können“. Bei der puren Zusammenführung von bestehenden Registern soll es aber nicht bleiben. Die EU-Kommission erwartet sich von der Studie zudem, dass auch eine etwaige Aufnahme von Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerke oder Gold im Register berücksichtigt wird. Die Ergebnisse könnten dann „anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen“.

Laut Focus hat die EU-Kommission im Ausschreibungstext die vier nachfolgend aufgelisteten zentralen Ziele, welche die Studie erfüllen muss, vorgegeben:

  1. Allgemeine Quellenübersicht: Erstens soll eine Übersicht erstellt werden, welche die Informationsquellen zum Vermögenseigentum der jeweiligen Mitgliedsstaaten beinhaltet. Dabei sollen zum einen die nationalen Unterschiede zwischen den gesammelten Informationen und deren Formate, sowie die momentan nicht ermittelbaren Vermögensinformationen im Rahmen einer Lückenanalyse herausgearbeitet werden.
  2. Operative und IT-Herausforderungen: Zweitens ist im Rahmen der Studie zu bewerten, ob und wie die Datensammlung in einzelnen Datenbanken und deren Verknüpfung möglich wäre. Dazu sollen die operativen und IT-Herausforderungen ermittelt werden.
  3. Politische und rechtliche Umsetzbarkeit: Drittens soll analysiert werden, ob ein Europäisches Vermögensregister rechtlich durchführbar wäre. Desweiteren soll auch die Notwendigkeit eines EU-Registers und die gegebenfalls notwendige Einführung neuer, nationaler Register geprüft werden.
  4. Technische Umsetzung: Das vierte Ziel ist die Entwicklung von technischen Optionen, welche die Ausgestaltung des EU-Registers skizziert. Dabei sollen insbesondere effiziente Suchfunktionen für die jeweiligen Nutzer herausgearbeitet werden.

Der Weg hin zum gläsernen Bürger – total überwacht und beliebig ohne Gegenwehr zu enteignen – wird immer kürzer. Zum Jahresbeginn verabschiedete die Bundesregierung die – mutmaßlich verfassungswidrige – zur „Bürgernummer“ umfunktionierte Steueridentifikationsnummer. Im Windschatten von „Corona“ wurde im vergangenen Monat nun auch die verpflichtende Abgabe von biometrischen Daten für den Personalausweis durchgedrückt. Und Gegenwehr gegen die immer übergriffiger werdenden Maßnahmen ist weit und breit nicht zu sehen. Schöne, neue Welt! (SB)

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