Die EU-Kraten in Brüssel wissen die aktuellen Krisen zu nutzen: Nicht nur, dass die Abschaffung des Bargeldes durch Obergrenzen maximal vorangetrieben wird. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) prüft aktuell die Machbarkeit eines zentralen Vermögensregisters. Angeblich um Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpften. In Wirklichkeit geht es jedoch um die totale Kontrolle, Überwachung und Enteignung der Bürger.
Hinter dem mit aller Macht aufrechterhaltenen Corona-Drama, vor der Gefahr einer neuen muslimischen Massenmigration – dieses Mal aus Afghanistan – bereitet die EU-Kommission den nächsten Schlag gegen den freien Bürger vor. Aktuell soll in Brüssel die Machbarkeit eines europäisches Vermögensregisters geprüft werden. „Die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen geht ambitionierten Schrittes voran“, weiß der Focus hierzu zu berichten. Nicht nur das die EU-Kommission mit dem „Green Deal“ bis 2050 den Klimawahnsinn unter dem Schlagwort „klimaneutral“ betreibt. Auch der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche will man – vordergründig – den Garaus machen und denkt deshalb über ein sogenanntes europäisches Vermögensregister nach. Dies will man in einer Machbarkeitsstudie prüfen lassen.
Bei benannter Studie soll geprüft werden, wie „die aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister usw.) verfügbaren Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können“. Bei der puren Zusammenführung von bestehenden Registern soll es aber nicht bleiben. Die EU-Kommission erwartet sich von der Studie zudem, dass auch eine etwaige Aufnahme von Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerke oder Gold im Register berücksichtigt wird. Die Ergebnisse könnten dann „anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen“.
Laut Focus hat die EU-Kommission im Ausschreibungstext die vier nachfolgend aufgelisteten zentralen Ziele, welche die Studie erfüllen muss, vorgegeben:
- Allgemeine Quellenübersicht: Erstens soll eine Übersicht erstellt werden, welche die Informationsquellen zum Vermögenseigentum der jeweiligen Mitgliedsstaaten beinhaltet. Dabei sollen zum einen die nationalen Unterschiede zwischen den gesammelten Informationen und deren Formate, sowie die momentan nicht ermittelbaren Vermögensinformationen im Rahmen einer Lückenanalyse herausgearbeitet werden.
- Operative und IT-Herausforderungen: Zweitens ist im Rahmen der Studie zu bewerten, ob und wie die Datensammlung in einzelnen Datenbanken und deren Verknüpfung möglich wäre. Dazu sollen die operativen und IT-Herausforderungen ermittelt werden.
- Politische und rechtliche Umsetzbarkeit: Drittens soll analysiert werden, ob ein Europäisches Vermögensregister rechtlich durchführbar wäre. Desweiteren soll auch die Notwendigkeit eines EU-Registers und die gegebenfalls notwendige Einführung neuer, nationaler Register geprüft werden.
- Technische Umsetzung: Das vierte Ziel ist die Entwicklung von technischen Optionen, welche die Ausgestaltung des EU-Registers skizziert. Dabei sollen insbesondere effiziente Suchfunktionen für die jeweiligen Nutzer herausgearbeitet werden.
Der Weg hin zum gläsernen Bürger – total überwacht und beliebig ohne Gegenwehr zu enteignen – wird immer kürzer. Zum Jahresbeginn verabschiedete die Bundesregierung die – mutmaßlich verfassungswidrige – zur „Bürgernummer“ umfunktionierte Steueridentifikationsnummer. Im Windschatten von „Corona“ wurde im vergangenen Monat nun auch die verpflichtende Abgabe von biometrischen Daten für den Personalausweis durchgedrückt. Und Gegenwehr gegen die immer übergriffiger werdenden Maßnahmen ist weit und breit nicht zu sehen. Schöne, neue Welt! (SB)