Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Aletheia-Regiogruppe verlangt Antworten von Peter Peyer

Die neuen Massnahmen und Ankündigungen von noch härteren Einschränkungen stossen in der Schweiz bei vielen Menschen auf Unverständnis. Mit einem offenen Brief vom 10. September richtet sich die Regiogruppe der Ärztegemeinschaft Aletheia in Graubünden an Peter Peyer, Regierungsrat des Kantons Graubünden und Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes. Peyer erwägt, eine Zertifikatspflicht gar auf den öffentlichen Verkehr und den Detailhandel auszuweiten, wie er gegenüber dem Tages-Anzeiger vom 8. September erklärte. Unter anderem sagte er:

«Wir werden eine Zertifikatspflicht im ÖV und in den Läden in den nächsten Monaten zumindest prüfen müssen. Im Moment steht die Massnahme nicht im Vordergrund. Aber je mehr Leute geimpft sind, desto kleiner ist das Verständnis dafür, wenn man beim Bahnfahren oder beim Einkaufen noch eine Maske tragen muss.»

Die «Impfung» muss freiwillig bleiben

Doch Peyers «Erwägung» habe mit Freiwilligkeit zur Impfung nichts zu tun, schreiben die Verfasser der Aletheia-SOS Regiogruppe Graubünden, die durch zahlreiche Mitunterzeichnenden unterstützt wird:

«Bundesrat Berset sagte in der SRF-Sendung Arena vom 27. August, dass die Impfung freiwillig ist. Also muss sie wirklich freiwillig bleiben und nicht gezwungenermassen unfreiwillig.» Medikamente und «Impfstoffe», die noch keine reguläre Zulassung hätten, müssten mit einer korrekten und genauen Aufklärung über Nutzen und Risiken verbunden sein. Dies sei hingegen nicht möglich, da hierzu Studien fehlen würden und damit müsse die «Impfung» auf jeden Fall freiwillig bleiben.

Im Brief steht unter anderem:

«Wenn Menschen, die auf die ÖV angewiesen sind, um beispielsweise ihren Arbeitsplatz zu erreichen oder Einkäufe zu erledigen, jeden zweiten Tag auf eigene Kosten einen Antigentest durchführen zu lassen, so entspricht das monatlichen Mehrkosten von rund 750.00 Franken (15 Tests für 50.00 Franken), berechnet auf der Grundlage, dass jeweils Montag, Mittwoch und Freitag getestet werden muss. Für Menschen in tieferen Einkommensklassen ist das unbezahlbar und unzumutbar. Das entspricht einem indirekten Impfzwang und ist damit verfassungswidrig und inakzeptabel.»

Zertifikatspflicht verletzt acht Grundreche in der Schweizerischen Verfassung

Peyer wird an verschiedene Grundrechte in der Schweizerischen Bundesverfassung erinnert. So zum Beispiel an den Grundsatz, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft die Freiheit und die Rechte des Volkes sowie die Sicherheit des Landes schützt (Art. 2, Zweck). So auch auf Art. 7 (Menschenwürde), Art. 8 (Rechtsgleichheit), Art. 9 (Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben) und Art. 10 (Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit) sowie Art. 11 (Schutz der Kinder und Jugendlichen). Weiter die Art. 27 (Wirtschaftsfreiheit) und Art. 36 (Einschränkung von Grundrechten nur mit gesetzlicher Grundlage möglich):

«Ging es zuvor ‹nur› um eine Testpflicht für den ‹freien› Zugang zu Gastronomie, Kultur- und Sporteinrichtungen, so wird (siehe oben, Verfassungsartikel 10) den Einwohnern des Kantons Graubünden durch die anstehenden Massnahmen der freie Zugang zum eigenen Arbeitsplatz infolge Testpflicht und den daraus entstehenden Kosten erschwert oder gar ganz verunmöglicht. Das entspricht einer massiven Zuwiderhandlung gegen den Verfassungsartikel 27. Verhängen Arbeitgeber zusätzliche Einschränkungen für Ungeimpfte, Ungetestete oder Gesunde, die erst erkranken müssen, um sich danach als genesen bezeichnen zu dürfen, verschärft sich die Verletzung des Verfassungsartikels 27 zusätzlich.»

Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet

Der besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen nach Art. 11 sei bereits damit verletzt, weil sie selber für eine Impfung entscheiden dürfen. Kinder und Jugendliche hätten die notwendige Kompetenz hingegen nicht, eine Entscheidung mit derart weitreichenden Konsequenzen selbst treffen zu können.

Die Zahl der Impfschäden steigt rasant. Gegenüber dem Jahr 2019 sind die Meldungen über schwere Nebenwirkungen um das 114-fache gestiegen (wir berichteten). Die Aletheia-Gruppe aus Graubünden schreibt:

«Im Interesse aller Beteiligten haben Bund und Kantone dafür zu sorgen, dass der Tatbestand der Schweren Körperverletzung verhindert wird. Dieser würde nämlich durch eine schwere Nebenwirkung nach einer Impfung erfüllt und müsste gemäss Art. 64 und Art. 124 Strafgesetzbuch geahndet werden. Wir bitten Sie dringend, Herr Regierungsrat Peyer, bei Kindern und Jugendlichen besonders behutsam vorzugehen, damit Artikel 11 der Bundesverfassung nicht auch noch verletzt wird.»

Vor allem die Jugendlichen seien einem immensen Gruppendruck unterworfen, dem sie nur schwer widerstehen könnten. Das Ausgeschlossen-Sein sei vermutlich eine der schlimmsten Strafen für junge Menschen und dieser Druck entspreche einem indirekten Impfzwang. Denn Jugendliche könnten es sich kaum leisten, neben den Kosten für ihre Freizeitaktivitäten auch noch für «freiwillige» Tests aufzukommen. Durch diese Testmassnahmen werde die individuelle Entwicklung behindert und führe damit zu einem verfassungswidrigen Impfzwang.

Fehlende Gesetzesgrundlage im öffentlichen Verkehr

Auch die gesetzliche Handhabe beim Personenbeförderungsgesetz fehle. Man könne ungeimpfte oder ungetestete Personen nicht einfach vom Transport ausschliessen. Denn die Bahn habe eine gesetzliche Transportpflicht.

Zusammenfassend schreibt die Regiogruppe, dass sie kein Interesse daran habe, anderen Menschen ihre Überzeugungen aufzudrängen. Aber sie bestehe darauf, dass die garantierten Grundrechte gewahrt bleiben:

«Wir wollen niemandem kriminelle Energie unterstellen und wir unterstützen keine Verschwörungstheorien, aber wir wollen niemals in eine Situation geraten, in der es zu Rechtsstreit, Schadenersatzforderungen, Strafdelikte oder Verurteilungen kommt. Bestimmt teilen wir damit eine gemeinsame Sichtweise.»

Die Bündner Regiogruppe fordert Peyer dazu auf, die Ausweitung von Massnahmen zu überdenken und weist auf ein Schreiben von Aletheia und des Medizinfachjournals medinside.ch hin, das für ein gemeinsames Vorangehen wegweisend sein könnte. Eine Antwort von Peyer wird bis zum 24. September erwartet. Eine Kopie des Schreibens ging auch an Gesundheitsminister Alain Berset und an öffentlich-rechtliche Medien.

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