Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Heimliche Mückstein-Verordnung: Bald Impfpflicht für Job in Handel & Gastro?

Das Verwirspiel um die Maskenpflicht im Handel geht weiter. Still und heimlich wurde die Verordnung dazu durch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) noch am Abend des 14. September ergänzt. Dadurch gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte – auch für die Angestellten. Horrende Strafen bis zu 3.600 Euro werden angedroht. Zu Maskenkontrolleuren sollen Handelsmitarbeiter wie auch die Polizei degradiert werden.

  • FFP2-Maskenpflicht für ungeimpfte Angestellte im Handel
  • Maskenkontrolle soll durch Handel und Polizei erfolgen
  • Regierungs-Drohung: Strafen bis € 3.600 (!)
  • Kommt 2G-Regel bzw. Impfpflicht für Gastro?
  • WKO: Für Handel besteht Hinweispflicht keine Verweispflicht oder Anzeigepflicht

Seit dem 15. September gilt per Verordnung wieder die FFP2-Maskenpflicht für alle im Handel. In Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Tankstellen, Trafiken sowie Drogeriemärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist der verhasste Gesichtsschleier wieder anzulegen. Wer nicht geimpft oder genesen ist „darf“ ein freies Durchatmen mit den Nutzlos-Fetzen auch in Kleider- und Elektrogeschäften wie auch in Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Museen, Bibliotheken) blockieren. Kontrollieren solle den Maskenwahnsinn der Handel selbst und stichprobenartig auch die Polizei. Die Begeisterung darüber hält sich da wie dort in Grenzen, wie Wochenblick hier berichtete. Weder Handel noch Polizei wollen sich zu Handlangern des tükis-grünen Kontroll-Regimes machen lassen.

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Wer kann das bezahlen…wer hat so viel Geld?

Die seitens der Regierung angedrohten Strafen sind saftig: bis zu 3.600 Euro sollen bei Verstößen gegen die Verordnung hinzublättern sein. Einmal mehr zeigt sich die soziale Kälte der türkis-grünen Regierung. Denn bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt im Handel von um die 1.700 Euro, ist eine so hohe Strafe wohl kaum zu berappen. Aber mit überschießenden Maßnahmen gerade auf sozial Schwache einzuprügeln ist dieser Regierung scheints zur puren Freude geworden. Man denke nur an Mobbing-Minister Faßmanns Knallhart-Maßnahmen für Schulkinder.

Aussendung der Wirtschaftskammer

Achtung! Nun doch 2-G Nachweis auch für Mitarbeiter im Handel ist eine WKO-Aussendung der Sparte Mode und Sport überschrieben, in welcher steht: „Im Ergebnis müssen Mitarbeiter, Inhaber und Betreiber, die weder geimpft, noch genesen sind und auch keinen Absonderungsbescheid vorweisen können, eine FFP2-Maske tragen! Weder Antigen-, noch PCR-Tests und auch kein Nachweis über neutralisierende Antikörper können nunmehr für eine Befreiung sorgen!“



Kurz: Impfen lassen oder durch eine FFP2-Maske röcheln! das nennt man wohl ein Dilemma! Egal wie man sich entscheidet, man zieht die A-Karte.



Es wird im Schreiben auch darauf eingegangen, dass für den Handel eine „Hinweispflicht“ bestehe, die beispielsweise durch einen gut sichtbaren Aushang erfüllt sei. Es gelte keine „Verweispflicht“, d.h. wenn ein Kunde sich nicht an die Maskenpflicht hält, muss er darauf hingewiesen werden, dass diese besteht, aber der Kunde muss nicht aus dem Geschäft verwiesen werden und auch eine „Anzeigepflicht“ bestehe nicht. Wie es scheint, kann man sich im Handel also dem türkis-grünen Masken-Kontrollauftrag entziehen.

Kommt 2G-Regel für Gastro?

Mücksteins Heimlich-Verordnung ist wieder ein eindeutiger Versuch des Spritzen-Regimes Gesunde zu einer nutzlosen, womöglich mit Metallpartikeln verunreinigten, nebenwirkungsreichen Experimental-Injektion zu treiben, für eine Krankheit, die von mehr als 99,9% (!) der unter 50-Järigen überlebt wird.

Die Art und Weise, wie die FFP2-Maskenpflicht wieder eingeführt wurde lässt erahnen, dass bald noch einiges an Gängeleien daherkommen wird, um die Menschen zum Stich zu drängen. Demnächst kann sich dann sehr wahrscheinlich gleich ein beträchtlicher Teil der Angestellten in der Nacht-Gastronomie ein neues Betätigungsfeld suchen. Dann nämlich, wenn wieder, ganz heimlich, still und leise eine gerade erst in Kraft getretene Verordnung von Mückstein und Konsorten dahingehend abgeändert wird, dass in der Nacht-Gastro nur noch Geimpfte oder Genesene arbeiten dürfen. Das könnte dann kurz darauf auf die gesamte Gastro ausgeweitet werden. Aber das ist natürlich reine Spekulation…

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