Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Polen könnte infolge des Bergbaustreits mit Tschechien V4-Zusammenarbeit aussetzen

Inoffiziellen Berichten zufolge sind Politiker der regierenden polnischen PiS-Partei verärgert darüber, dass die Klage Tschechiens vor dem Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Braunkohlebergwerk Turów im deutsch-tschechisch-polnischen Dreiländereck dazu geführt hat, dass der EuGH Polen zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro pro Tag verurteilt hat

Die polnische Regierung hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Polen hohe Geldstrafen aufzuerlegen, weil es die Förderung in der Braunkohlegrube Turów nicht eingestellt hat, entschieden zurückgewiesen. Das oberste europäische Gericht entschied, dass die polnische Regierung 500.000 Euro pro Tag an die Europäische Kommission zahlen muss, weil Polen keine vorläufigen Maßnahmen zur Aussetzung des Abbaus ergriffen hat.

Ministerpräsident Mateusz Morawiecki wies darauf hin, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs das Ergebnis einer Klage Tschechiens gegen Polen sowie eines „Mangels an gutem Willen“ auf Seiten Prags bei den Verhandlungen mit Warschau sei.

„Wenn die Europäische Union und der EuGH das Leben und die Gesundheit der Polen riskieren wollen und sich nicht um unsere mehrseitige Argumentation kümmern, dann glaube ich, dass die Situation auf den Kopf gestellt wurde“, sagte er und betonte, dass die Regierung mit dem Ergebnis nicht einverstanden sei.

Von einem anonym bleiben wollenden PiS-Politiker war sogar zu hören:

Eine Aussetzung unserer Aktivitäten innerhalb der V4 auf höchster Ebene wäre ein radikaler Schritt, aber ein vorübergehender könnte notwendig sein, bis der Konflikt beigelegt ist.

Regierungsvertreter haben diese Information nicht bestätigt, doch Regierungssprecher Piotr Muller räumte ein, dass die Regierung im Rahmen der EU-Mechanismen eine Reihe von Szenarien in Betracht zieht.

Die nächste Verhandlungsrunde über Turów wird am Freitag in Prag stattfinden.

Quelle: TVP.info


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