Horst D. Deckert

Zertifikatspflicht: Noch keine aufschiebende Wirkung, behauptet die Uni Zürich

Der Master-Student Nicolas Rasper und sein Rechtsvertreter Artur Terekov legten bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen ein Rechtsmittel gegen die Zertifikatspflicht ein (Corona-Transition berichtete). Gegenüber Corona-Transition erklärte Terekov noch zu Beginn dieser Woche, dass die Zertifikatspflicht an der Universität Zürich und den angeschlossenen Hochschulen somit bis auf Weiteres ausser Kraft gesetzt sei. Dies begründete er mit der aufschiebenden Wirkung des Rekurses.

In der Praxis ist davon bisher jedoch nichts zu sehen. Mehrere Studenten berichteten Corona-Transition am Dienstag und Mittwoch, dass an der Universität nach wie vor Zertifikatspflicht herrsche. Die Universität Zürich selbst stellt sich auf den Standpunkt, dass die aufschiebende Wirkung noch nicht gelte.

«Ein Rekurs ist ein Rechtsmittel und setzt einen Prozess in den Gang. Da der von Ihnen erwähnte Rekurs noch nicht bei uns eingetroffen ist, kann er auch keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. kann nicht gefolgert werden, dass die Zertifkationspflicht aufgehoben wurde», heisst es von Seiten der Universität, wie die Ostschweiz berichtet.

Dieser Ansicht widerspricht Terekhov: Gegenüber der Online-Zeitung erklärte er: «Klar ist, dass nicht das Eintreffen der Rekursschrift bei der Universität Zürich beziehungsweise der Gegenpartei die aufschiebende Wirkung eintreten lässt, sondern bereits die Postaufgabe des Rechtsmittels fristwahrend wirkt und damit Rechtshängigkeit begründet. Mit Einreichung des Rekurses tritt sodann auch die aufschiebende Wirkung ein. Damit ist genau genommen heute um 11:51 Uhr (11. Oktober, Anm. d. Red) Rechtshängigkeit eingetreten.»

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