Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Mutter wird gebüsst, wenn sie ihren Sohn nicht gegen Kinderkrankheiten impfen lässt

Im Kanton Aargau sollte eine Mutter ihren Sohn gegen diverse Krankheiten wie Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln und Pneumokokken impfen lassen. So zumindest die Ansicht des Vaters des Buben. Die Mutter weigerte sich allerdings. Daraufhin zog der Vater vor Gericht – und bekam Recht, wie Blick unter Berufung auf die Aargauer Zeitung berichtet.

Wenn sich Eltern in der Impffrage nicht einig seien, dürfe das Familiengericht darüber entscheiden. In diesem Falle entschied es zugunsten des Vaters. «Begründet wurde das damit, dass man sich beim Entscheid an den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) orientiert, welches sich für die betroffenen Impfungen ausspricht», so Blick.

Sollte sich die Mutter weiterhin weigern, ihren Sohn impfen zu lassen, müsse sie «mit einer Busse von bis zu 10’000 Franken rechnen.» Die Mutter zeigte sich damit nicht einverstanden und zog den Fall weiter. Sie «argumentierte damit, dass die Impfungen eine Körperverletzung darstellen würden und führte diverse Nebenwirkungen an». Weiterhin wolle sie, dass ihr Kind die Krankheiten durchmache, damit sich von selbst «eine Schutzwirkung entwickle».

Der Kindesvater hingegen habe argumentiert, dass die Mutter «einfach eine Meinung vorwiegend aus dem alternativ-medizinischen Segment präsentiere». Dieser Argumentation schloss sich das Aargauer Obergericht an: «Es handle sich bei der Argumentation der Mutter lediglich um eine ausufernde generelle Kritik an den verschiedenen Impfungen.»

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