Im Kanton Aargau sollte eine Mutter ihren Sohn gegen diverse Krankheiten wie Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln und Pneumokokken impfen lassen. So zumindest die Ansicht des Vaters des Buben. Die Mutter weigerte sich allerdings. Daraufhin zog der Vater vor Gericht – und bekam Recht, wie Blick unter Berufung auf die Aargauer Zeitung berichtet.
Wenn sich Eltern in der Impffrage nicht einig seien, dürfe das Familiengericht darüber entscheiden. In diesem Falle entschied es zugunsten des Vaters. «Begründet wurde das damit, dass man sich beim Entscheid an den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) orientiert, welches sich für die betroffenen Impfungen ausspricht», so Blick.
Sollte sich die Mutter weiterhin weigern, ihren Sohn impfen zu lassen, müsse sie «mit einer Busse von bis zu 10’000 Franken rechnen.» Die Mutter zeigte sich damit nicht einverstanden und zog den Fall weiter. Sie «argumentierte damit, dass die Impfungen eine Körperverletzung darstellen würden und führte diverse Nebenwirkungen an». Weiterhin wolle sie, dass ihr Kind die Krankheiten durchmache, damit sich von selbst «eine Schutzwirkung entwickle».
Der Kindesvater hingegen habe argumentiert, dass die Mutter «einfach eine Meinung vorwiegend aus dem alternativ-medizinischen Segment präsentiere». Dieser Argumentation schloss sich das Aargauer Obergericht an: «Es handle sich bei der Argumentation der Mutter lediglich um eine ausufernde generelle Kritik an den verschiedenen Impfungen.»