Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Keine Mindestabstände mehr: Habeck plant Windrad-Putsch nach NRW-Wahl!

Die Bundesregierung plant Medienberichten zufolge den Mindestabstand, den Windräder zu Häusern haben müssen, abzuschaffen. Das geht, wie das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck („Grüne“) indirekt bestätigte, aus einem Referentenentwurf hervor. Um möglichen Bürgerprotesten vorzubeugen, soll dieser Plan aber erst nach den Wahlen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Wörtlich heißt es in der Vorlage, aus der die „Bild“-Zeitung zitiert: „Die bisherige Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, soll aufgehoben werden.“

Bisher dürfen die Länder eigenständig Mindestabstände zu Windkraftanlagen festlegen. Dieses Recht soll den Ländern nun entzogen werden. Lediglich bestehende Regeln sollen weiter gelten. Dazu zählt zum Beispiel die Regel in Bayern, die festlegt, dass die Höhe der Windkraftanlage mal zehn der Mindestabstand zu ihr ist. Um zu verhindern, dass Länder wie Brandenburg, Sachsen oder Thüringen noch schnell Mindestabstände festlegen, soll der Tag des Beschlusses im Kabinett als Stichtag gelten, ab dem keine Änderungen mehr beschlossen werden dürfen.

Um möglichen Protesten der Bürger im Vorfeld der Wahl in Nordrhein-Westfalen aus dem Weg zu gehen, steht die Abschaffung des Mindestabstands aber erst für die Zeit nach der NRW-Wahl auf dem Plan der Regierung. Als Stichtag gelten der 18. oder der 25. Mai, berichtet „Bild“.

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