Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Abgabenmoratorium: ab Juli 2021 heisst es abstottern

In Österreich wurden Steuern in der Höhe von 5,7 Milliarden Euro wurden wegen der Coronakrise gestundet oder herabgesetzt, meldet das Finanzministerium. Steuerschulden können jedoch auf die Geschäftsführer als Haftung zurückfallen, wenn die Rückzahlung nicht gelingt. Umgekehrte Beweislast und der § 159 StBG bezüglich „Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ drohen den Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften.Die im Corona-Lockdown gestundeten Steuern und Abgaben müssen ab Juli zurückerstattet werden. Der 30. Juni 2021 war der letzte Tag der Stundung. Unternehmen konnten in Finanz-Online ganz einfach eine Ratenzahlung für die Steuerschulden beantragen, ohne lange Gegenfragen. Die Finanz gibt sich derzeit lammfromm und mit vernünftigen Begründungen werden die Argumente akzeptiert. Das läuft bei den Sozialversicherungen (SV, OGK) viel spießiger, sagt Dr. Johann Hüthmair vom Verein ReSTART.

 

In den ersten drei Monaten bis September werden bekanntlich niedrigen Raten von weniger als 1,0 toleriert. Das dürfte die Insolvenzwelle noch etwas hinauszögern.Vorsicht Falle: Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, die in Zahlungsstockung geraten, werden schlaflose Nächte bekommen, wenn sie mit der Ratenzahlung in Verzug geraten. Geschäftsführer könnten persönlich für die Steuerschulden des Unternehmens in Haftung genommen werden. Beim Ansuchen um Fristverlängerung (Moratorium, Stundung) sei anzugeben, dass die Stundung die Einbringlichkeit der Schuld nicht gefährdet, es sich um eine Zahlungsstockung handelt und um keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§ 69 Abs. 2 IO). Geschäftsführer müssen dann den Beweis antreten (Beweislastumkehr), um nicht privat zur Kasse gebeten zu werden.

Umzuschulden ist dabei keine kluge Option, da „grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ besonders bei List oft zusätzlich die Emotionen wachrüttelt, wenn sich Gläubiger übervorteilt fühlen. Den Verwaltern fremden Geldes stößt es übel auf, wenn Vorstandsverträge verlängert werden sollen; einer List aufgesessen zu sein, gefällt dem Aufsichtsrat nicht. Aufgrund der Pandemie sind viele Imponderabilien geben, für die es bisher keine Anzeichen gab. Die Raten wären auch fristgerecht zu bezahlen, das wird systemtechnisch überwacht. Wer in Verzug gerät, sollte vor dem Termin um Streckung ersuchen und alle Gläubiger gleich behandeln. Es könnte sonst auch die Finanz den gesamten Betrag fällig stellen, die Strecke zur Insolvenz ist dann meist kurz.

Die OGK hat ab Juli die Zinsen auf 1,38 % gesenkt, bei der Finanz sind es aktuell 2,0 % p.A. Die Banken fordern ähnliche Zinsen mit steigender Tendenz, da die Inflation im Juni 2021 bei 2,7 % liegen dürfte, wie verlautbart wurde.

In der Gastronomie und Tourismus sowie in Kleinbetrieben werden die Ratenzahlungen die Gnadenfrist strecken, bis zu der die nächsten Ertragssteuern zu errichten sind. Die Rückzahlungen von Stundungen sind von versteuerten Erträgen eine Liquiditätsfalle, wenn man auf Ertragssteuern in der Berechnung vergisst, wie es bei Kleinbetrieben oft der Fall ist. Die nächsten drei Jahre werden spannend, ob die Liquidität wieder stabil wird. Wenn sich der Geschäftsverlauf erholt, halten die Pläne; sonst wird es als Irrtum zu bezeichnen sein, neben den straffen Kreditlinien und Ertragssteuern die Ratenzahlungen der Rückstände zu begleichen. Eine tragende Strategie einer gerichtlich überwachten Entschuldung stärkt oft die Unternehmen, ist sich Johann Hüthmair gewiss, nur zittrigen Unternehmer zögern einen Canossagang lange hinaus, bis das freie Vermögen verbraucht ist.

Das Finanzministerium gibt bekannt, dass per 10. Juni Steuern in der Höhe von 5,7 Milliarden Euro gestundet waren. Es wurden jedoch seit über einem Jahr keine Steuerbescheide zugestellt, nicht einmal Gutschriften gingen durch das System. Moratorien sind üblicherweise nur bei temporärer Zahlungsstockung sinnvoll, weiß Hüthmair aus seinen Erfahrungen zu berichten, wie dies im geplanten Restrukturierungsordnung (ReO) vorgesehen ist (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRL-UG).

Der Zeitraum für die Rückzahlung der Steuer- und Abgabenschulden sei sehr kurz gewählt. Dies setzt eine Erholung der Wirtschaft voraus, die Meldungen über die Delta-Variante Covid 19 lassen Vorsicht geraten sein, da man sich zweckoptimistisch leicht irren kann, meint Hüthmair. Das neue Sanierungsverfahren stellt auch für natürliche Personen günstigere Bedingungen zur Restschuldbefreiung bereit, eine gute Sanierungsstrategie hilft mehr als hinausschieben.

(APA veröffentlichte dazu einen optimistischeren Bericht aus Steuerberatersicht)

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