Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Abgeordnetenkorruption: Ampel zieht Konsequenzen aus Maskenaffäre

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Der Bundestag debattiert heute erstmalig einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zu einem neuen Straftatbestand der unzulässigen Einflussnahme durch Abgeordnete.

Dazu kommentiert Timo Lange, Sprecher von LobbyControl:

„Vor knapp drei Jahren wurde bekannt, dass Abgeordnete sich während der Pandemie durch Maskendeals mit Ministerien Millionen in die eigene Tasche wirtschafteten. Zu Recht war die öffentliche Empörung groß. Es ist daher sehr gut, dass ein solches Verhalten künftig strafbar sein soll. Dass die Ampelkoalition diesen überfälligen Schritt nun endlich geht, begrüßen wir sehr.

Die betroffenen Abgeordneten konnten die millionenschweren Provisionen damals letztlich behalten, die Ermittlungen mussten eingestellt werden. Selbst vom Bundesgerichtshof wurde daher Kritik am völlig unzureichenden Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch laut.

Mit der Einführung des neuen Straftatbestands der ‚unzulässigen Interessenwahrnehmung’ setzt die Ampel ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag um. Nach der Masken-Affäre hatte die große Koalition 2021 zwar das Strafmaß für Abgeordnetenbestechung erhöht, eine weitergehende Reform scheiterte damals aber am Widerstand der Union.

Der vorliegende Entwurf der Ampelfraktionen ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern den Bundestag jedoch auf, bei der weiteren parlamentarischen Beratung sorgfältig vorzugehen, damit nicht beim nächsten Skandal erneut Strafbarkeitslücken sichtbar werden. Der Bundestag sollte entschieden handeln und die Strafbarkeit der Abgeordnetenkorruption umfassend reformieren.“

Hintergrund

Der Gesetzentwurf steht am heutigen Donnerstag in 1. Lesung um 21.00 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Darin schlägt die Ampelkoalition den neuen Straftatbestand der „unzulässigen Interessenwahrnehmung“ als § 108f StGB als Ergänzung zum bisherigen und vielfach kritisierten § 108e StGB vor. Letzterer soll nach dem Willen der Koalition unverändert bestehen bleiben. Der Gesetzentwurf findet sich hier.

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