Horst D. Deckert

Abschiebung oder gar U‑Haft für syrischen „Todesraser“ von Wien nicht klar

Was mit dem, bei einem illegalen Straßenrennen in Wiens Innenstadt zum Mörder an einer unbeteiligten Mutter, ausgeforschten Syrer nun seitens der österreichischen „fremdenfreundlichen“ Justiz passiert, ist noch keineswegs geklärt.

 

U‑Haft, Abschiebung – eher unwahrscheinlich

Der tödliche Unfall beim Straßenrennen am letzten Sonntag in Wiens Innenstadt, erschütterte die Stadt. Der syrische Lenker, „Veranstalter“ des Rennens und stolzer Mercedes-Fahrer atmet vorläufig einmal gesiebte Luft.

Der 26-jährige Syrer raste, nach Polizei – Angaben mit überhöhter Geschwindigkeit, im Rahmen eines illegalen Straßenrennens, am Sonntag über den Ring.

Auf Höhe der Börse überfuhr er eine rote Ampel und krachte, mit seinem Mercedes gegen den BMW einer 48-jährigen Mutter. Die Frau wurde schwer verletzt und starb wenig später im Krankenhaus. Nun sitzt der Syrer in der Justizanstalt Josefstadt ein und muss am Mittwoch erstmals vor Gericht.

Das Landesgericht Wien muss bis 23.05 nämlich über den U‑Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden. Unklar war dabei gestern Abend noch, ob der Mann seinen Verteidiger beiziehen wird und ob ein Dolmetscher von Nöten sein würde.

Jedenfalls aber muss binnen 48 Stunden eine Entscheidung getroffen werden, diese Frist ist jedenfalls vom Gesetzgeber vorgesehen.

Wird angeblicher „Wahl-Belgier“ mit „Samthandschuhen“ angefasst?

Sollte (wider Erwarten)  dem U‑Haft-Antrag stattgegeben werden, würde der Syrer die Zeit bis zum Abschluss der Ermittlungen und einer etwaigen Anklage wohl hinter Gittern verbringen.

Es handelt es sich bei dem Verdächtigen angeblich um einen „Wahl-Belgier“, der nach eigenen Angaben in Wien nur auf (Renn-Raser) Urlaub war.

Dennoch sollte die Rechtslage ziemlich klar sein. Ein etwaiger Prozess würde dem Mann in Wien gemacht werden.

Würde der 26-Jährige, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, zu einer Haftstrafe verurteilt werden, käme er nach dem Absitzen Selbiger, möglicher Weise auch direkt in Schubhaft. Wahrscheinlich wäre dann allerdings auch, ja nach Ausgang der österreichischen Bundespräsidentenwahl, wie in der Vergangenheit mehrmals praktiziert, seitens Alexander van der Bellens, ein „Abschiebestopp“ medial hochwirksam propagiert würde.


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