Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Abschiebungen im großen Stil“: 2024 gab es nur drei Rückführungen nach Italien – mehr als 10.000 hätten es sein müssen!

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Deutschland nimmt von allen EU-Ländern mit Abstand die meisten Migranten auf. Fast alle bleiben, obwohl es nach den sogenannten Dublin-Regeln rechtlich möglich wäre, sie in die jeweiligen EU-Einreiseländer zurückzuschicken. Wollte Noch-Kanzler Olaf Scholz (SPD) nicht „im großen Stil“ abschieben?

Das Dublin-Abkommen legt eindeutig fest: Das EU-Land, in welches ein Migrant zuerst eingereist ist, ist für ihn zuständig. Zieht er von dort in ein anderes EU-Land weiter, darf dieses ihn ins Einreiseland abschieben.

Neue Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) belegen jetzt, dass dieses Regelwerk ständig zum Nachteil Deutschlands missachtet wird bzw. dass Deutschland selbst die Möglichkeiten kaum ausschöpft.

Abschiebequote nach Italien: 0,02 Prozent!

So stellte Deutschland im Jahr 2024 exakt 12.841 Übernahmeersuchen an Italien, um dort zuerst registrierte Migranten abzuschieben. Italien akzeptierte in 10.402 Fällen die deutschen Ersuchen. Tatsächlich wurden aber nur drei Migranten nach Italien abgeschoben, schreibt die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf das BAMF. Italien nahm also nur 0,028 Prozent der Migranten zurück, für die es nach eigenen Angaben zuständig war!

Abschiebe-Versagen auch nach Griechenland

Auch in Bezug auf andere Ersteinreiseländer herrscht Abschiebe-Versagen auf breiter Front:  Nach Griechenland gab es nur 22 Rückführungen, nach Bulgarien gerade einmal 290. Kroatien nahm 533 Migranten zurück, obwohl es fast 13.000 Rücknahmen aus Deutschland zugestimmt hatte!

Umgekehrt hält sich Deutschland penibel an das Dublin-Abkommen: 45 Prozent der Migranten, für die Deutschland als Ersteinreiseland (Flugzeug) zuständig war, konnten im Jahr 2024 aus einem anderen Land in die Bundesrepublik abgeschoben werden.

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