Horst D. Deckert

Abstimmung über Covid-19-Gesetz: Schweizer Regierung schürt Angstpropaganda

Am 13. Juni stimmen die Schweizer Stimmbürger über das Covid-19-Gesetz ab. Zu verdanken ist dies den Freunden der Verfassung. Der Verein ergriff erfolgreich das Referendum gegen das Gesetz, das dem Bundesrat Vollmachten gewährt, wie sie keine Schweizer Regierung seit dem Zweiten Weltkrieg mehr hatte.

Und genau aus diesem Grund gehört das Gesetz abgelehnt. Diese Meinung vertreten Marion Russek und Werner Boxler, die Co-Präsidenten des Vereins. «Denn dieses Gesetz, das den im Notrecht verhängten Massnahmen eine legale Basis geben soll, führt zu einem massiven Verlust an Freiheitsrechten», schrieben sie unlängst in einem Gastbeitrag für Die Ostschweiz.

Russek und Boxler sprechen in diesem Zusammenhang auch von einer neuen «Apartheid». Denn:

«Personen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, werden Grundrechte entzogen. Sie werden beispielsweise in Zwangsquarantäne geschickt, während für Geimpfte andere Regeln gelten.»

Und weiter: «Das Covid-19-Gesetz bildet die Grundlage für diese neue Form der Apartheid. In unserem Rechtsstaat haben solche Willkürmassnahmen nichts zu suchen.»

Drohkulisse verfängt nicht

Die Regierung ihrerseits macht inzwischen Stimmung für ein Ja zum Covid-Gesetz. Immer wieder betonte sie zuletzt, wie wichtig dieses Notrecht für die Auszahlung der milliardenschweren «Hilfsprogramme» des Staates sei. Im Rahmen der Pressekonferenz am Montag zeichneten Alain Berset und Guy Parmelin geradezu Horrorszenarien. Bei einem Nein zum Covid-Gesetz, so die beiden Bundesräte, würden die Unternehmen ohne Hilfe dastehen. Dies wiederum würde die Wirtschaftskrise noch weiter beschleunigen.

Eine Sicht, die in den Augen von Russek und Boxler nicht den Tatsachen entspricht. Dazu die beiden Co-Präsidenten der Verfassungsfreunde:


«Diese Drohkulisse ist aus folgenden Gründen Unsinn:

• Die beste Hilfe für Unternehmen ist die sofortige Beendigung der schädlichen Massnahmen!

• Das Covid-19-Gesetz verknüpft die nötigen Finanzhilfen mit gefährlichem Unrecht.

• Es gibt viel bessere Alternativen: Die Entschädigungen für die vom Staat geschädigte Wirtschaft können in einem separaten Gesetz geregelt werden.»

Russek und Boxler machen auch darauf aufmerksam, dass für das separate Gesetz ohnehin bereits ein «pfannenfertiger Vorstoss» vorliege, den 20 Parlamentarier unterzeichnet hätten. «In der Sommersession kann er verabschiedet werden. Damit ist gewährleistet, dass die Unternehmen, die Hilfe brauchen, diese auch bekommen – ohne die schädlichen Wirkungen und Nebenwirkungen des Covid-19-Gesetzes», so die beiden Co-Präsidenten.

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