Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Achim Köhler (AfD): Politiker-Beleidigungsparagraf 188 StGB muss kritisch überprüft werden

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Der baden-württembergische AfD-Bundestagsabgeordnete Achim Köhler, Mitglied im Menschenrechts-Ausschuss des Parlaments, hat eine Evaluierung (kritische Bestandsaufnahme) der Erfahrungen mit dem Politiker-Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) gefordert. Letzter Auslöser ist das Skandal-Urteil des Amtsgerichts Bamberg gegen DK- Chefredakteur David Bendels im Zusammenhang mit dem satirischen Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit“.

Köhler verweist in einer Pressemitteilung auf zahlreiche Rechtsexperten, die davor warnen,  dass der sogenannte „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ eine regelrechte „Anzeige-Industrie“ geschaffen habe. Vor diesem Hintergrund sei es Pflicht sowohl der Bundesregierung als auch des Parlaments, die Wirkung des § 188 StGB „zu evaluieren“.

Amtsgericht Bamberg: Führen keine Statistik!

Köhler erklärte: „Die Wirkung eines Gesetzes lässt sich nur anhand seiner tatsächlichen Umsetzung prüfen. Deshalb wollte ich vom Amtsgericht Bamberg wissen, wie viele Verfahren wegen § 188 StGB seit 30. März 2021 am Amtsgericht verhandelt wurden und inwieweit der Richter Martin Waschner (er verurteilte David Bendels zu sieben Monaten Haft auf Bewährung, die Red.) in der Vergangenheit ähnliche Urteile mit möglicher politischer Dimension gefällt hat und ob sich ein entsprechendes Muster erkennen lässt.“

Laut Köhler wies das Gericht in seiner Antwort darauf hin, „dass Statistiken über Verfahren nach § 188 StGB weder für das Gesamtgericht noch für den einzelnen Richter geführt werden.“ Der AfD-Menschenrechtspolitiker hält es deshalb für umso dringlicher, dass die fatalen Folgen des umstrittenen Paragrafen 188 durch den Deutschen Bundestag ausgewertet werden, dies insbesondere im Hinblick auf die Presse-und Meinungsfreiheit.

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