Die AfD will juristisch gegen die Einschätzung durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ vorgehen. Wie zu erwarten, nimmt die Altparteien-Debatte um ein neues AfD-Verbotsverfahren, dem das als „Gutachten“ getarnte Machwerk des Kölner Bundesamtes ganz offensichtlich dienen soll, wieder Fahrt auf.
Die AfD hat rechtliche Schritte gegen die Verfassungsschutz-Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ angekündigt. Die Partei werde sich „gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen“, erklärten die Bundessprecher und Fraktionschefs, Alice Weidel und Tino Chrupalla, am Freitag (2. Mai). Die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei „ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie“. Die AfD werde kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. „Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert“, erklärten Weidel und Chrupalla.
Thüringens Co-Landeschef Stephan Möller sagte im MDR, die Einstufung diene letztlich dem Ziel, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu erfüllen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe hier „ein Tendenzwerk“ abgeliefert.
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