Horst D. Deckert

AfD-Politiker: Erst verprügelt, dann verurteilt

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AfD-Politiker: Erst verprügelt, dann verurteilt

Ende Dezember 2024 griff der örtliche SPD-Fraktionschef im rheinländischen Hürth einen AfD-Stadtrat brutal an. Vor Gericht musste sich jedoch ausgerechnet das Opfer verantworten. Und wurde verurteilt. Einmal mehr wirft die Entscheidung der Justiz Fragen auf.

von Günther Strauß

Der Vorfall sorgte bundesweit für Aufsehen: Am 21. Dezember 2024, einem Sonntagmorgen, erreichte die Gewalt gegen AfD-Politiker eine neue Qualität: Lukas Gottschalk, ein Mandatsträger der SPD, schlug und trat in einer Gaststätte in Hürth (Rhein-Erft-Kreis) auf den AfD-Stadtrat Norbert Raatz ein. Schon zuvor war der Kommunalpolitiker von den Begleitern des SPD-Politikers Gottschalk, der auch noch Vorsitzender der örtlichen Stadtratsfraktion ist, als „Nazi“ beleidigt worden. Durch die Videoüberwachung der Gaststätte wurde der Angriff aufgezeichnet, bundesweit berichteten alternative Medien über den Vorfall.

Während die Ermittlungen gegen den SPD-Schläger Lukas Gottschalk noch andauern, offenbar ist bisher nicht einmal Anklage erhoben worden, stand Norbert Raatz nun vor Gericht. Ihm wurde in einem zivilrechtlichen Verfahren durch den SPD-Mann vorgeworfen, das „vertrauliche Wort“ verletzt zu haben, indem er die Videoaufzeichnungen der Gaststätte, auf denen auch die Gespräche im Inneren der Räumlichkeit zu hören waren, veröffentlicht hatte. Und eine „einstweilige Verfügung“ erlassen, die es dem AfD-Politiker zukünftig untersagt, das Video der Attacke weiterzuverbreiten. Er soll damit faktisch zum Schweigen gebracht werden.

SKANDALURTEIL!
Deutschlands Deppenjustiz hat wieder zugeschlagen: Unser AfD-Ratsherr Norbert Raatz wurde kurz vor Weihnachten durch den SPD-Mann Lukas Gottschalk brutal angegriffen. Nun hat ein Gericht entschieden, dass das Opfer bezahlen muss.
Wir helfen! pic.twitter.com/LthDBbcVIf

— Sven W. Tritschler 🥝💙🇩🇪🗽 (@twittschler) April 15, 2025

Ob sich der klagende Sozialdemokrat jedoch einen Gefallen getan hat, darf indes bezweifelt werden: Durch die Berichterstattung über den neuerlichen Prozess verbreitet sich das Video, obwohl bereits ein halbes Jahr alt, erneut in sozialen Netzwerken und dürfte dazu führen, dass sich zahlreiche Menschen die Frage stellen, wann sich denn eigentlich der Angreifer vor Gericht verantworten muss und nicht das Opfer.


Allzu lange hofften allzu viele, die AfD wäre nur eine vorübergehende Störung deutscher Normalität. Ab- und Ausgrenzen schien auszureichen, um mit der neuen Partei fertigzuwerden. Das erwies sich als Irrtum. Der Umgang des politischen und medialen Establishments mit den verhassten “Rechtspopulisten” bewirkte das genaue Gegenteil.

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