Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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AfD-Verbot? CDU-Historiker warnt vor „Bürgerkrieg“

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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AfD-Verbot? CDU-Historiker warnt vor „Bürgerkrieg“

Sollte die AfD verboten werden, würde die Partei ihre Mandate verlieren – mit radikalen Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse. Nun warnt der Historiker Andreas Rödder vor den Folgen „für die liberale Demokratie“.

von Günther Strauß

Der konservative Historiker und Leiter der Denkfabrik R21, Andreas Rödder, hat vor einem Bürgerkrieg in Deutschland gewarnt. „Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre der sichere Weg in den Bürgerkrieg“, sagte das CDU-Mitglied mit Blick auf ein AfD-Verbot gegenüber Euronews.

„Die deutsche Linke sollte sich gut überlegen, was sie tut und welche Folgen es für die liberale Demokratie hat.“ Rödder forderte die Politik auf, ihr Verhältnis zur AfD zu klären. Seit Monaten diskutieren Medien und Politik darüber, ob ein Verbotsantrag gegen die Partei gestellt werden soll. Zuletzt sorgte für Aufregung, daß sich die Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf im vergangenen Jahr offen für einen solchen Antrag gezeigt hatte.

Auch Staatsrechtler kritisiert AfD-Verbot

Auch der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler äußerte sich bei Euronews kritisch. „Verfassungswidrigen Mist im Bundestag zu erzählen, reicht nicht. Man müßte zum Beispiel wissen, daß die Partei Gewalttaten plant“, hob er hervor. In dem aktuellen Gutachten des Verfassungsschutzes habe es darauf keine Hinweise gegeben. „Ohne aktivistische Richter würde ich Stand jetzt juristisch keine Chance für ein Parteiverbot sehen.“

Auch Boehme-Neßler verwies auf die Folgen eines etwaigen Verbots: „Dann würde jeder AfDler sein Mandat verlieren – ab der Sekunde, in der sie als verfassungswidrig von Karlsruhe eingestellt wird. Und ab dieser Sekunde hätten wir in Deutschland dann womöglich auch linke Mehrheiten in Parlamenten landesweit.“ Nach „ganz herrschender Meinung“ seien die Mandate weg, wenn eine Partei aufgelöst werde.

In Paragraph 46 des Bundeswahlgesetzes ist geregelt, daß ein Abgeordneter die Mitgliedschaft im Bundestag verliert, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit seiner Partei feststellt. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts aus den 1950er Jahren, als es die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verbot. Bei direkt gewählten Abgeordneten wird die Abstimmungen laut Bundeswahlgesetz im Wahlkreis wiederholt. 

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