Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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AfD vs. Verfassungsschutz: OVG Münster hat es auf einmal eilig mit der Urteilsverkündung

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Schneller als von Prozessbeobachtern erwartet will das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) bereits am kommenden Montag (13.05.) sein Urteil in Sachen AfD vs. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verkünden. Das teilte das Gericht auf seiner Internet-Seite mit. In den insgesamt drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD als sogenannten rechtsextremistischen Verdachtsfall, die Einstufung des partei-internen „Flügels“ als Verdachtsfall und als „erwiesen extremistische Bestrebung“ sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall.

Die AfD hat bereits angekündigt, vor das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zu ziehen, sollte das OVG Münster das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Sinne des Verfassungsschutzes bestätigen. In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht würde aber nicht mehr inhaltlich verhandelt werden, sondern dabei würde es um mögliche Verfahrensfehler gehen. Diese könnten, im Falle eines für die AfD ungünstigen OVG-Urteils, zum Beispiel in einer unangemessen kurzen Verhandlungsdauer und Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen liegen.

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