Horst D. Deckert

Afghane log beim Alter: Mutmaßlicher Leonie-Killer deutlich über 16 Jahre

Bereits unmittelbar nach der furchtbaren Bluttat kamen erste Zweifel auf, ob das junge Alter der Tatverdächtigen so stimmen kann. Bei jenem 16-Jährigen, der behauptete, der Freund des Mädchens gewesen zu sein, gibt es nun erste Erkenntnisse. Dieser soll in Wirklichkeit mindestens 19 Jahre alt sein. Er könnte aber auch 20 Jahre oder noch älter sein, als wahrscheinlichstes Alter gilt laut Gutachten 20,6 Jahre. 

  • Lebenslange Freiheitsstrafe trotzdem nicht möglich: Könnte selbst bei der Höchst-Strafe schon nach 10 Jahren freigelassen werden
  • Viele Migranten geben ein jüngeres Alter an, um bessere Chancen auf einen Aufenthaltstitel und besseren Schutzstatus zu erhalten
  • Anzeigen gegen gedenkende Polizisten und Order zu Wegräumung von Blumen-Gestecken sorgen weiter für Aufregung

Afghane entgeht trotzdem fix lebenslanger Haftstrafe

Dieser Fall schockierte ganz Österreich: Vier Afghanen stehen im Verdacht, Leonie (13) unter Drogen gesetzt, in eine Wohnung gelockt, brutal zu Tode vergewaltigt und ihren Leichnam schließlich an einem Baum abgestellt zu haben. Maßgeblich tatbeteiligt gilt dabei ausgerechnet jener „16“-Jährige, der laut Medienberichten schon deutlich älter war. Strafrechtlich macht die Einschätzung auf 20,6 Jahre nur zum Teil einen Unterschied. Auf der einen Seite würde für ihn somit die Herabsetzung des Maximal-Strafmaßes auf die Hälfte, wie bei jugendlichen Tätern, nicht mehr gelten.

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Dennoch ist man dann vor dem Gesetz bis zu seinem 21. Geburtstag ein „junger Erwachsener“. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist in diesem Fall daher nicht möglich. Stattdessen sind nur bis zu 20 Jahren erlaubt. Das heißt: Er könnte selbst bei Verhängung der Höchststraße bereits nach 10 bis 13 Jahren wieder ein freier Mann sein. Bei „lebenslang“ wären hingegen zumindest 15 Jahre der Freiheitsstrafe zu verbüßen.

Alters-Schwindel als häufiges Asyl-Vergehen

Womöglich gab er sein Alter bei der Einreise nach Österreich als niedriger an, da sogenannte „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ eine höheren Schutz genießen als volljährige Migranten und eher einen positiven Bescheid erhalten. Behörden und Experten gehen längst von einer hohen Dunkelziffer an „Alters-Schwindlern“ unter Asylwerbern aus.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Falles forderte der stellvertretende Bundesobmann der FPÖ, Manfred Haimbuchner, eine verpflichtende medizinische Altersbestimmung bei allen aktuell im Asylverfahren befindlichen Minderjährigen. Diese Maßnahme müsse sich weiter auf alle anerkannten Asylanten erstrecken, die bei der Antragsstellung angaben, noch minderjährig zu sein.

Denn Asylmissbrauch, so der FPOÖ-Chef, sei „kein Kavaliersdelikt, sondern ein eklatanter Betrug an der Gesellschaft“. Zudem lasse sich „nichts Gutes für die weitere Entwicklung der Persönlichkeit oder seines Beitrags zur Gesellschaft erwarten“, wenn die „buchstäblich erste Handlung“ einer Person in Österreich ein Asylbetrug sei.

Haimbuchner gegen eine „Hierarchie der Opfer“

Im Bezug auf die Erinnerung an den schrecklichen Fall und dessen Aufarbeitung sprach sich Haimbuchner deutlich gegen eine „Hierarchie der Opfer“ aus. Er erinnerte daran, dass eine grüne Ministerin nach dem mutmaßlichen Frauenmord durch einen Österreicher vor zwei Monaten in Tränen ausgebrochen sei. Nun blieben hingegen bei der türkis-grünen Regierung die „Augen offenbar trocken“.

Es sei nun dringende Zeit, zu handeln: „Niemand will Tote aufrechnen, es geht aber um ein notwendiges Signal für den Anstoß eines notwendigen Diskussionsprozesses für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger“. So sei es für ihn etwa unverständlich, wieso die „Anreizsysteme für kriminelle Asylwerber in der Hauptstadt noch immer fortbestehen“. In Oberösterreich habe man durch die Koppelung der Sozialhilfe an bestimmte Integrationsvoraussetzungen hier bereits Vorarbeit geleistet.

Leonie-Gedenken: Wirbel um Blumen, Kerzen & Polizei

Neben der juristischen Aufarbeitung des Falles sorgte auch der Umgang mit dem Gedenken an das Mädchen für einige Aufregung. Bei einer Trauerfeier am 11. Juli wurden abgestellte Kerzen und Blumen bereits nach weniger als 70 Minuten wieder entfernt. Auf Anfrage des Wochenblick verstecken sich sowohl Polizei als auch die, für die Wegräumung zuständige Magistratsabteilung MA48 hinter der angeblichen Absprache mit dem Gedenk-Veranstalter zur umgehenden Entfernung. Diese Behauptung ist dennoch nicht zwingend glaubwürdig. Bereits in der Vorwoche kündigte auch die FPÖ eine Anfrage im Wiener Gemeinderat an, um Licht ins Dunkel zu bringen. 

Für negative Schlagzeilen sorgte auch die Einleitung von Ermittlungen gegen Polizisten, die sich am Gedenken an das bestialisch ermordete Mädchen beteiligten. Eine Anfrage des Wochenblick an das ÖVP-geführte Innenministerium mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu beiden Sachverhalten bleibt auch nach einer Woche unbeantwortet. Dass Karl Nehammer und sein Ressort bei Reizthemen nicht besonders auskunftsfreudig sind, zeigte sich übrigens bereits bei seinen Weigerungen, mehrere parlamentarische Anfragen zum politischen Islam in Österreich im gebotenen Umfang zu beantworten.

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