Horst D. Deckert

Gilt bald die Scharia? Weitere Sonderrechte für Moslems

Weil Ärzte in Vorarlberg das tote Baby obduzierten, konnte es nicht in der Türkei nach islamischen Riten beerdigt werden. Die Mutter zog vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihr nun Recht und die Republik Österreich muss 48.000 Euro zahlen. Aber auch in anderen Bereichen schreitet die „Rücksichtnahme“ auf islamische Befindlichkeiten voran.

  • Die Republik Österreich wurde vom EGMR verurteilt 48.000 Euro an eine moslemische Mutter zu zahlen
  • Ärzte hatten ihr verstorbenes Kind obduziert, weshalb eine religiöse Bestattung nicht möglich war
  • Scharia kommt auch vor Gerichten immer stärker zur Anwendung
  • Kinderehe und Vielweiberei trotz rechtlichen Verbots staatlich anerkannt?

Der Fall liegt bereits einige Jahre zurück. In einem Vorarlberger Krankenhaus war ein Bub wenige Tage nach der Geburt an einer Fehlbildung verstorben. Ohne Einwilligung der Mutter hatten die Ärzte eine Obduktion durchgeführt. Die Eltern hatten dies erst bei der Beerdigung in der Türkei bemerkt. Da durch den Eingriff der Körper des Kindes zerstört worden war, konnten die nach dem Islam vorgeschriebenen rituellen Waschungen nicht durchgeführt werden, weshalb das Kind nicht religiös bestattet werden konnte.

Werbung


Deshalb hatte die Mutter gegen die „pietätlose Verstümmelung“ geklagt und vor dem Landgericht Feldkirch Recht bekommen. Später wies das Oberlandesgericht Innsbruck die Klage der Mutter jedoch ab und folgte der Argumentation der Ärzte, dass eine Obduktion auch gegen den Willen der Mutter möglich ist, wenn ein guter Grund dafür vorläge. Es folgte damit der Argumentation der Ärzte, die erklärten, dass die Fehlbildung des Kindes, das Prune-Belly-Syndrom, noch nicht ausreichend erforscht sei und damit die Obduktion im öffentlichen und wissenschaftlichen Interesse gewesen sei. Zudem argumentierten sie, dass der Zustand der Leiche bei der Beerdigung in der Türkei auf mangelnde Kühlung zurückzuführen sei.

Religionsausübung gegen Wissenschaft?

Ende 2015 bestätigte schließlich der OGH die Entscheidung des OLG (5 Ob 26/15g). Die Obduktion sei „für die Entwicklung der Medizin und er Qualitätssicherung ärztlichen Handelns im Interesse der Gesundheit“ erfolgt und damit sei eine Beschränkung der Religionsausübung gerechtfertigt. Nun entschied schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Republik Österreich die religiösen Gefühle der muslimischen Mutter verletzt habe und sprach ihr 10.000 Euro zu. Auch für die Kosten in Höhe von 37.800 Euro muss die Republik aufkommen. Für den EGMR wurde durch die Obduktion das Recht auf Privat- und Familienleben (Artikel 8) und Religionsfreiheit (Artikel 9) verletzt. Denn die Behörden hätten den Willen der Mutter berücksichtigen müssen.

Scharia am Vormarsch

Dieses Urteil ist nicht das erste Zugeständnis an den Islam. So kam der EGMR bereits 2018 bei einem Erbschaftsstreit in Griechenland zu der Erkenntnis, dass die Anwendung der Scharia gegen den Willen des Erblassers nicht Rechtens sei. In besagtem Fall war die Frau als Alleinerbin eingesetzt worden. Schwestern des Verstorbenen klagten, da ihnen nach Scharia ebenfalls ein Erbteil zufallen würde. Das EGMR sah in diesem Fall in der Anwendung der Scharia eine Diskrimierung der Alleinerbin.

Im Umkehrschluss würde dies jedoch bedeuten, dass ansonsten auch in Europa die Anwendung der Scharia durch den EGMR genehmigt ist, sobald die betreffenden Parteien zustimmen? Dabei spielen die europäischen Gerichte in den Parallelgesellschaften zunehmend keine Rolle mehr. Streitigkeiten und Eheangelegenheiten werden nicht nur in Deutschland von islamischen Rechtskundigen erledigt. Auch das 2017 in Deutschland beschlossene Gesetz gegen die Kinderehe entpuppt sich als zahnlos, da es bei den Betroffenen nicht ankommt und die Ehen fernab der Justiz und Standesämter in Moscheen oder im Ausland geschlossen werden.

Vielweiberei und Kinderehe

Für Empörung sorgte 2018 auch ein Beitrag von Spiegel-TV über den Besuch bei einer syrischen Flüchtlingsfamilie. Auf Youtube ist er auch zu finden.

Darin sieht man, wie ein 32-jähriger syrischer Flüchtling mit seinen zwei Frauen und mehreren Kindern auf Steuerzahlerkosten lebt. Eine der Frauen wurde bereits als Minderjährige mit dem Mann als Zweitfrau verheiratet und im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland geholt. Ambitionen Deutsch zu lernen oder zu arbeiten hat das analphabetische Familienoberhaupt nicht. Vielmehr träumt er von seiner Dritt- und Viertfrau und bis zu 20 Kindern.

Scharia an Gerichten

Dabei ist im Zuge des internationalen Privatrechts die Scharia schon lange in den Gerichten angekommen. Etwa bei Erbschaftsfällen im Ausland oder bei Unfällen etc. So etwa, als der Schalker Fußball-Profi Amine Harit in seiner Heimat Marokko durch einen Autounfall einen 21-Jährigen tötete. Er musste schließlich 10.000 Euro Blutgeld an die Familie des getöteten zahlen. Der Islamwissenschafter Jörn Thielmann erklärte damals in der „Welt“, dass die Scharia jeden Tag von deutschen Richtern berücksichtigt würde. Das Blutgeld sei daher mit dem deutschen Schadensersatzrecht vergleichbar. Und auch bei im Ausland nach islamischem Recht geschlossenen Ehen müsse bei einer möglichen Scheidung in Deutschland vor einem deutschen Gericht eben jenes Recht auch berücksichtigt werden. Nun kommt offenbar ein weiterer Punkt, dank es EGMR hinzu, in dem sich Europa dem islamischen Gebräuchen unterordnet.

Das könnte Sie auch interessieren:

Weiterlesen: Gilt bald die Scharia? Weitere Sonderrechte für Moslems

Ähnliche Nachrichten