Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Afghane prahlte bei Messer-Mordprozess mit seinen Totschläger-Fähigkeiten

Andere Länder, andere Mentalitäten, andere Sitten. Für einen sinnlosen Messer-Mord an einem 24-Jährigen am Kebab-Stand wurde der vorbestrafte Afghane Abdul A. (28) nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft und 60.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der “schutzsuchende Flüchtling” prahlte vor Gericht, dass er mit zwei Fausthieben jeden Gegner monatelang ins Koma schicken könne. Schließlich wäre er in Afghanistan Polizist gewesen. In Österreich lebte er seit 2015 von Sozialhilfe.

Es ist teilweise schon ein ganz besonderer Menschenschlag, der aufgrund der Migrationspolitik unserer Politik ungeprüft und ohne Rückflugticket ins Land gelassen wird. Die arbeitende Bevölkerung muss diese Umtriebe bezahlen – für ihre Sicherheit garantiert niemand. Denn Behörden und Politik sind weiterhin nicht willens, die Neuankömmlinge dahingehend zu durchleuchten, ob ihre Identität zutrifft und ob im Ausland etwas gegen sie vorliegt. Ebenso lässt man vorbestrafte Gewalttäter gerne so lange auf freiem Fuß herumlaufen, bis jemand stirbt.

Der nun in Wien verhandelte Mord soll sich am 3. Jänner um 22:38 in Wien Margareten zugetragen haben. Der 28-jährige Afghane und ein 24-jähriger Iraker gerieten an einem Kebab-Stand in Streit. Das spätere Opfer habe die Familie und den Gott des Afghanen beleidigt und außerdem ein Messer gezogen. Dieses habe ihm der Täter entwunden und so lange mit gezielten Herzstichen auf ihn eingewirkt, bis er vor Ort verstarb. Ende Jänner konnte der bis dahin flüchtige Täter von der Sondereinheit WEGA festgenommen werden – er war zunächst nicht geständig.

Beim Täter handelt es sich um einen “subsidiär Schutzberechtigten” also um einen Asylwerber, dessen Asylantrag nicht stattgegeben wurde weil er keine Verfolgung in der Heimat nachweisen konnte. Nachdem er nach eigener Aussage ebendort als Polizist tätig war, liegt diese Einschätzung nahe – eine weitere naheliegende Frage wäre, ob er bereits in Afghanistan straffällig wurde und deshalb “fliehen” musste. Doch solche Fragen stellen unsere Behörden nicht. Und: Nahezu selbstverständlich war der Täter bereits wegen Suchtmitteldelikten vorbestraft. Er war im Zuge der illegalen Massenmigration des Jahres 2015 nach Österreich gekommen und lebte von der Mindestsicherung.

Bei der Verhandlung prahlte Abdul A. nun damit, am Boxautomaten besonders hohe Werte zu erzielen. Mit zwei Fausthieben würde er jeden Gegner monatelang ins Koma schicken. Seine Entwaffungstechniken habe er bei der Polizei in Afghanistan erworben. Weshalb man einen Gegner nach einer erfolgreichen Entwaffnung dann mittels Herzstichen töten muss, konnte er nur unter Verweis auf seinen beleidigten Gott und seine beleidigte Familie begründen. Inwiefern ein Iraker einen anderen Gott anbetet, als ein Afghane und welcher davon größer ist, wurde nicht näher erörtert.

Mit der Weigerung, fremde Intensivtäter in Haft zu nehmen oder des Landes zu verweisen, schaffen die Behörden nicht nur für Österreicher ein hohes Sicherheitsrisiko. Gewaltbereite, extremistische Täter stellen auch für andere Flüchtlinge eine massive Gefahr für Leib und Leben dar.

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