Von CONNY AXEL MEIER | Man sagt, der Mensch lernt nie aus. So ist es. Ich habe ein für mich neues Wort erlernt. Ageismus! Diesen Begriff hatte ich bisher noch nicht in meinen Wortschatz integriert. Mein Dank dafür gebührt Ferda Ataman, die allzeit präsente Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, ohne die es faktisch aussichtslos ist, nicht mehr in eine der zahllosen Kategorien der Diskriminierung zu fallen und die immer zur Stelle ist, um den Nachweis ihrer Bedeutungslosigkeit elegant zu umschiffen. „Ein wirksames Vorgehen gegen Ageismus erfordert eine grundlegende gesellschaftliche Sensibilisierung zum Thema.“ Gut gebrüllt, Löwin!
Nun also soll ich als alter weißer Mann mich daran gewöhnen, dass ich nicht mehr „alter weißer Mann“ genannt werden soll. Per Gesetz! Und meinem Enkel muss ich jetzt beibringen, dass er seine Oma nicht mehr „süße Omi“ nennen darf. Das sei „benevolenter Ageismus“ – also gut gemeinte Altersdiskriminierung, sagt die Schutzpatronin aller tatsächlichen und gefühlten Diskriminierten. Das ist vermutlich so schlimm wie Islamophobie, aber nicht ganz so schlimm.
Ataman macht keine halben Sachen. Sie will gleich mal das Grundgesetz ändern, um der grassierenden Altenfeindlichkeit Einhalt zu gebieten und den Ageismus in den Katalog der Diskriminierungen aller Art im Art. 3 Grundgesetz (GG) aufnehmen. Also gehöre ich kraft meines Geburtsjahres auch zum irgendwie „diskriminierten“ Teil der Bevölkerung. Damit muss ich erstmal fertigwerden. Bisher hielt ich mich durchaus noch für gesellschaftlich vorzeigbar. Jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher, weil Ataman extra eine Studie in Auftrag gegeben hat, um festzustellen, ab wann man denn so als „alt“ gilt. Die teuer bezahlte, aber bahnbrechende Erkenntnis aus der Studie ist, dass man mit 60 Jahren schon meist als „alt“ gelte.
Da bin ich ja mit 68 schon ein paar Jahre drüber. Frauen seien schneller alt als Männer. Das erklärte Ataman schon 2024. Ab 40 Jahren aufwärts seien Frauen „plötzlich wieder zu alt, werden als kompliziert abgestempelt, wenn sie Ansprüche stellen, oder bei Beförderungen einfach oft übergangen“.
Die beste Ehefrau von allen ist da völlig anderer Ansicht. Sie teilte mir auf Nachfrage mit, wie sie das durch ihre Brille sieht. Dass Frauen über 40 als alt gälten, das sei ein Vorurteil und an sich schon diskriminierend. Sie hat sich sofort als Antidiskriminierungsbeauftragte für Expat-Deutsche zur Verfügung gestellt und will bei Ataman eine Förderstelle beantragen.
Im Art. 3 Absatz 3 des GG werden schon viele, aber nicht alle möglichen Gruppen als mögliche Diskriminierungsopfer ausgemacht. Wörtlich steht dort:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Das wäre doch bestimmt noch ausbaufähig. Der Erfindung neuer diskriminierter Gruppen sind auf absehbare Zeit keine Grenzen mehr gesetzt.
Ambivalent und fragwürdig ist die grundgesetzlich verbotene Diskriminierung der Rasse. Einerseits lernen wir in der Schule, dass es nur noch eine einzige menschliche Rasse gäbe, nämlich den „Homo Sapiens“, andererseits werden die Stimmen, die ständig von „antimuslimischem Rassismus“ reden, nicht leiser.
Dass jemand wegen seiner „politischen Anschauungen“ nicht benachteiligt werden darf, steht zwar auf dem Papier des Grundgesetzes. Mit der gelebten Praxis hat das leider nicht mehr viel zu tun. Fragen Sie mal AfD-Funktionäre oder die Autoren der Freien Medien. Fragen Sie Kritiker der Corona-Impfungen oder von De-Banking betroffene „Staatsfeinde“. Fragen Sie Kritiker des politischen Islams und Kritiker der ungezügelten Masseninvasion mohammedanischer junger Männer. Fragen Sie die Opfer von Messerangriffen im öffentlichen Raum.
Dass sich Verfassungsschützer, Richter, Behördenmitarbeiter, Lehrer und Polizeibeamte an die Bestimmung des GG zur Nichtdiskriminierung bürgerlicher und patriotischer Bürger halten, ist heutzutage eher die Ausnahme, denn die Regel. Mit diesen tatsächlich bestehenden Diskriminierungen hätte Ataman genug zu tun. Da braucht es keinen erfundenen Ageismus und auch keine neuen Opfergruppen.
Conny Axel Meier.
Conny Axel Meier (geb. 1956) betätigt sich seit über 20 Jahren als Publizist, Menschenrechtsaktivist und Islamaufklärer. Seit 2004 war er Schriftführer im „Bundesverband der Bürgerbewegungen“ (BDB). 2006 gehörte er zu den ersten Mitgliedern von „Pax Europa“. 2008 war er maßgeblich beteiligt an der Fusion der beiden Vereine zur „Bürgerbewegung PAX EUROPA“ (BPE) und wurde bis 2016 deren erster hauptamtlicher Bundesgeschäftsführer. 2019 zog er mit seiner Ehefrau ins politische Exil nach Ungarn und schreibt von dort regelmäßig für PI-NEWS.

