Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ampel-Koalition will Regierungskritikern dauerhaft Reisepass entziehen!

Ein neuer Plan der deutschen Ampel-Regierung ließt sich wie die Gesetzgebung aus ehemaligen kommunistischen Diktaturen. So soll es Regierungskritikern und anderen unbequemen Zeitgenossen künftig unmöglich gemacht werden, Deutschland zu verlassen und überhaupt einen Reisepass zu bekommen. Bzw. plant man auch die Abnahme des selbigen.

 

Totaler Überwachungsstaat nimmt weitere Formen an

Derzeit wird in den Gremien des Bundestages ein neues Passgesetz erarbeitet. Nachdem in der jüngeren Vergangenheit immer wieder politisch missliebige Personen die Bundesrepublik nicht verlassen durften, um im Ausland an politischen Veranstaltungen teilzunehmen, planen die Ampel-Parteien den nächsten Schritt: Regierungsgegnern soll pauschal der Reisepass entzogen (bzw. garnicht erst ausgestellt) werden, wenn der Verdacht besteht, sie könnten im Ausland an Veranstaltungen teilnehmen, die im „Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratische Grundordnung“ stehen.

Regierung will Reisefreiheit verbieten

Vordergründig argumentiert man dies mit der Teilnahme an „rechtsextremen und extremistischen Veranstaltungen“ im Ausland, die sich aufgrund des konsequenten Vorgehens der deutschen Junta zunehmend ins Ausland verlegen. Hintergründig will man aber die Grundrechte weiter einschränken.

Um zu verhindern, dass deutsche Staatsangehörige an rechtsextremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen können, wurden oftmals Ausreiseunter- und Passversagungen auf Basis der §§ 7, 10 Passgesetz (PassG) gegen etwaige Teilnehmer von den zuständigen Behörden vorgenommen. Da die Betroffenen aber in vielen Fällen erfolgreich dagegen klagten, wird nun ein genereller Passentzug angedacht. Auch die Verwaltungsgerichte und Behörden sollen zunehmend unter Druck gesetzt werden, entsprechend zu entscheiden und zu agieren:

„Vor diesem Hintergrund fordert der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages die Bundesregierung auf:

1. darauf hinzuwirken, die Passverwaltungsvorschrift insofern zu konkretisieren, als dass bei einer beabsichtigten Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen im Ausland, die inhaltlich im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen, eine Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland und somit eines sonstigen erheblichen Belangs der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 PassG anzunehmen ist

und



2. darauf hinzuwirken, dass der Informationsfluss von den Sicherheitsbehörden zu den Passbehörden verbessert wird, sodass bei der Entscheidung über eine Passversagung den Passbehörden eine hinreichende Tatsachengrundlage vorliegt, um eine gerichtsfeste Passversagung vornehmen zu können.“


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