Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ampel rechnet mit 100 Milliarden Euro Kosten für Asyl bis 2028

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Ampel rechnet mit 100 Milliarden Euro Kosten für Asyl bis 2028

Die Ampel-Regierung will auch in den kommenden vier Jahren fast 100 Milliarden Euro für die Asyl-Migration und ihre Folgekosten ausgeben. Das geht aus dem „Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028“ hervor, der am Freitag auf der Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde.

von Björn Harms

Der Bund plant im Bereich der flüchtlingsbezogenen Ausgaben in den nächsten vier Jahren mit insgesamt 95,7 Milliarden Euro. Die Summe unterteilt sich in 24,3 Milliarden Euro (2025), 23,8 Milliarden Euro (2026), 23,1 Milliarden Euro (2027) und 24,5 Milliarden Euro (2028). In den Ausgaben enthalten sind jeweils alle Zahlungen in den Bereichen „Fluchtursachenbekämpfung“, „Aufnahme, Registrierung und Unterbringung im Asylverfahren“, „Integrationsleistungen“, „Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren“ und „Flüchtlingsbezogene Entlastung Länder und Kom­munen“.

Von 2015 bis 2023 hatte der Bund bereits 189,6 Milliarden Euro für die Kosten der Asylkrise ausgegeben. Im am Freitag veröffentlichten Finanzplan sind weitere 28,4 Milliarden Euro für 2024 vorgesehen. Damit hat sich die Summe erneut erhöht. Zunächst waren hier nur 26,9 Milliarden Euro eingeplant. Addiert man alle bereits gezahlten Steuermittel mit den geplanten Ausgaben, ergibt sich von 2015 bis 2028 eine Summe von 313,7 Milliarden Euro für flüchtlingsbezogene Leistungen.

Die tatsächlichen Kosten dürften noch höher liegen

Der Finanzplan wird von der Bundesregierung jährlich veröffentlicht und dient einer fünfjährigen Finanzplanung. Er bildet die Grundlage für den jährlichen Bundeshaushalt. Der Finanzplan wird an politische Entwicklungen angepasst und fortgeführt. Wird eine Regierung abgewählt, kann sich also auch der künftige Finanzplan drastisch ändern. Noch 2016 hatte der damalige Fraktionschef der Union im Bundestag, Volker Kauder, in einem Interview mit dem Tagesspiegel erklärt:

„Niemandem wird etwas weggenommen, weil Flüchtlingen geholfen wird. Nirgendwo ist gekürzt worden.“ Die ausufernden Kosten der Asylkrise widerlegen seine Aussagen. Denn das Geld fehlt an anderen Stellen des Haushaltes. Zum Vergleich: Für die innere Sicherheit sind in den Jahren 2025 bis 2028 insgesamt lediglich 29,5 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist weniger als ein Drittel der Summe für die „flüchtlingsbezogenen Ausgaben“.

Zusätzlich zu den Asyl-Ausgaben des Bundes kommen noch die Ausgaben der Länder hinzu. Auch hier handelt es sich um Milliardensummen. So haben die Länder 2022 beispielsweise 6,5 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben. Ein Jahr zuvor waren es 4,3 Milliarden Euro, 2020 knapp 4,2 Milliarden Euro. Die Geldzahlungen übersteigen also bei weitem die Entlastungen, die der Bund überweist. Laut der Welt addierten sich im Jahr 2022 die Ausgaben von Bund und Ländern in Zusammenhang mit Flucht und Migration auf knapp 42 Milliarden Euro. Damit ist klar: Die tatsächliche Summe der „flüchtlingsbezogenen Ausgaben“ dürfte noch weitaus höher liegen.

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