Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ampel scheitert erneut in Karlsruhe: Abschaffung der Grundmandatsklausel ist verfassungswidrig!

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Nach ihren Haushaltstricksereien hat die Ampel eine neue Bauchlandung vor dem Bundesverfassungsgericht hingelegt: Die Karlsruher Richter haben das von SPD, „Grünen“ und FDP beschlossene neue Bundestagswahlrecht teilweise aufgehoben und die geplante Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt. Das am Dienstag (30.Juli) verkündete Urteil war bereits am Vorabend durch eine Panne auf der Website des höchsten deutschen Gerichts bekannt geworden.

Im Kern geht es um jene Regelung, die es einer Partei trotz Scheiterns an der Fünfprozent-Hürde ermöglicht in den Deutschen Bundestag einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate holt. Gegen die Abschaffung der Klausel hatten CDU/CSU, Linke und Freie Wähler geklagt. Hintergrund: Ohne diese Sonderregelung droht zum Beispiel die CSU, deren Zweitstimmenanteil bundesweit gerechnet nur noch knapp über fünf Prozent liegt, aus dem Bundestag zu fliegen.

Laut dem Karlsruher Urteil bleibt es aber bei der durch die Wahlrechtsreform festgelegten Abgeordnetenzahl von 630. Durch den Wegfall der Überhang- und Ausgleichsmandate orientiert sich die Verteilung der Mandate künftig nur noch am Zweitstimmenergebnis. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, ziehen nur noch die Abgeordneten mit den stärksten Ergebnissen in das Parlament ein.

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