Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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APA bezeichnet geltendes Recht als „Fake News“, jammert über unkritisch abschreibende Medien

Der E-Impfpass ist ein wichtiger Meilenstein der globalistischen Impf-Industrie. Damit kann lückenlos dokumentiert werden, wer sich die neuesten „Impfstoffe“ des Pharma-Kartells bereits verabreichen ließ. Davor warten bedeutende Experten auf einer Pressekonferenz (Report24 berichtete). Nun behauptet die APA, dort verbreitete Aussagen wären falsch – und widerspricht somit einer Aussendung der Parlamentsdirektion zum geltenden Gesundheitstelematikgesetz. In dem unkritisch und ohne Eigenrecherche von zahlreichen Medien übernommenen APA-Text wird vor unkritischen Medien gewarnt, die fremde Originaltexte übernehmen.

Unter anderem der Standard, den man inzwischen als Sprachrohr der Regierung und der Pharmaindustrie wahrnehmen kann, hat den APA-Text unter der Rubrik „Fake News“ veröffentlicht. Dabei ist nicht der Inhalt der APA-Aussendung gemeint, sondern vielmehr die erneute Denunziation des Mitbewerbs, welcher angeblich Falschnachrichten verbreiten würde.

So ist in dem „Faktencheck“ folgende Passage zu lesen:

„Seither befinde er sich im Pilotbetrieb, „solange noch nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen“. Die Behauptung, der E-Impfpass befinde sich seit 30. September 2024 in Vollbetrieb, wurde als falsch bezeichnet.

Der angebliche Termin für den Vollbetrieb war quer durch die rechte Bloggerszene nachzulesen und wurde auch auf einer Pressekonferenz der Plattform „Wir EMUs“ kommuniziert. Einige impfkritische Portale übernahmen den Originaltext der Nachlese praktisch unverändert, der Ursprung der Behauptung ist aber nicht eindeutig auszumachen. Auch Servus TV und die Regional Medien Austria kolportierten den Termin.“

Tatsächlich wurde der Vollbetrieb nach Durchlaufe der vorgesehenen Gremien vom Nationalrat beschlossen, neueste Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 ist am 30.9.2024 in Kraft getreten.

Darüber informierte die Parlamentsdirektion in der Aussenundung: „Nationalratsabgeordnete schicken E-Impfpass in den Vollbetrieb“ vom 4.7.2024 (Link siehe hier).

Diese Aussendung war auch die Basis für die Pressekonferenz der Unternehmerplattform „wir EMUS“ unter Beteiligung von Prof. Dr. Martin Haditsch, Dr. Michael Brunner und anderen.

Sehr spannend ist auch der Teil des Faktenchecks, wo die APA dementiert, dass die WHO Zugriff auf die Impfdaten der Österericher habe: Hier habe die WHO ja nur Zugriff auf die gesamten Impfzahlen und nicht auf die Daten einzelner Personen. Begründet wird dies wie folgt:

Die Verarbeitung der Daten sei demnach „auf nationale Belange beschränkt“. Lediglich Durchimpfungsraten würden an die WHO übermittelt, jedoch ohne die Möglichkeit der Rückführung auf einzelne Personen. Die Übermittlung dieser Zahlen erfolgt laut Ministerium nicht auf Basis des GTelG 2012, sondern „auf Grundlage internationaler Verpflichtungen“.

Wenn Österreich bei der Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten „internationalen Verpflichtungen“ folgt, dann dient man eben diesen – und nicht den Interessen der österreichischen Bevölkerung, die zu dieser Aufgabe nationaler Souveränität auch niemals befragt wurde.

Ebenso bestätigt wurde durch den „Faktencheck“, dass eine Abmeldung vom Impfpass nicht möglich ist. Es handelt sich also um einen staatlich angeordneten Zwang. Möglich ist natürlich eine Anfrage nach Datenschutzgesetz, was die entsprechende Behörde bereits an Daten über den anfragenden Bürger gespeichert hat. Über die Möglichkeiten informierten die von Report24 interviewten Experten auf der Pressekonferenz:

Über die gesamte Problematik des E-Impfpass informierte Rechtsanwalt Dr. Brunner sehr kompakt:

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